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„Das ist Aktionismus“

Lesezeit: 3 Minuten

Die Werkverträge in der Fleischwirtschaft kommen durch die Coronakrise unter Beschuss. Berlin will sie verbieten. ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke warnt davor und sieht auch Folgen für Tierhalter.


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Die Bundesregierung will Werkverträge in der Schlachtbranche ab Januar 2021 verbieten. Hat es die Fleischbranche „zu bunt“ getrieben?


Friedrich-Otto Ripke: Nein! Wenn es jemand zu bunt treibt, dann eindeutig die Politik. Das Aus für Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassung allein in der Fleischindustrie ist nichts anderes als politischer Aktionismus. Ohne die betroffene Branche überhaupt anzuhören, wird die gesamte Fleischwirtschaft in Deutschland unter Generalverdacht gestellt. Das ist kein verantwortungsbewusster Politikstil.


Arbeitsminister Hubertus Heil möchte mit seinem Programm Arbeitnehmer schützen. Finden Sie das überflüssig?


Ripke: Das Programm enthält auch positive Ansätze. Aber ein Verbot der Werkverträge ist weder geeignet, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, noch hilft es effektiv, Corona-Infektionen zu verhindern.


Was ist eigentlich falsch daran, wenn alle Arbeiter direkt bei den Schlachtunternehmen angestellt sind?


Ripke: Werkverträge haben sich in Deutschland über Jahrzehnte bewährt. Sie ermöglichen in etlichen Branchen die dringend benötigte Flexibilität, um saisonale Produktionsspitzen abfedern zu können. Sollten Werkverträge verboten werden, wird die Arbeitsorganisation deutlich statischer und die Kosten steigen.


Wie viele Werkvertragsarbeitnehmer gibt es in Deutschland?


Ripke: In den Unternehmen der deutschen Schlachtgeflügelwirtschaft sind aktuell rund 7000 Werkvertragsarbeitnehmer beschäftigt.


Wie viel teurer würde die Schlachtung und Zerlegung durch den Beschluss?


Ripke: Nach Kalkulation unserer Unternehmen steigen die Kosten um ca. 15%. Der Wettbewerbsnachteil der deutschen Fleischerzeugung im Vergleich zu Osteuropa würde sich somit massiv verschärfen.


Und was bedeutet das langfristig?


Ripke: Dieses Szenario sähe für die deutsche Schlachtgeflügelwirtschaft düster aus. Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Schlachtereien wäre ernsthaft gefährdet. Ich gehe davon aus, dass dann Standorte in Deutschland schließen werden und sich die Geflügelfleischerzeugung noch stärker nach Osteuropa verlagert. Damit wäre niemandem gedient. Weder den Beschäftigten noch den Tieren.


Viele Bauern befürchten, dass sie die Mehrkosten „aufs Auge gedrückt“ bekommen. Ist die Sorge berechtigt?


Ripke: Landwirte haben zunächst nichts zu befürchten. Ihre Lebendtiere werden gebraucht. Und angesichts des insgesamt begrenzten Angebots sind die Geflügelhalter bei einer steigenden Nachfrage nach Geflügelfleisch und dem Trend zu mehr Tierwohl in einer starken Position. Klar ist aber: Wenn Standorte schließen, trifft es auch die Landwirte. Wohin sollen sie ihre Tiere dann vermarkten?


Sie halten das Verbot für verfassungswidrig. Werden Sie klagen?


Ripke: Aus unserer Sicht verstößt das Verbot von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung für nur eine einzige Branche gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes und greift auf unzulässige Weise in den Grundsatz der unternehmerischen Betätigungsfreiheit ein. Wir lassen das juristisch prüfen.


Was fordern Sie nun von der Politik, Herr Ripke?


Ripke: Das Verbot von Werkverträgen ist der falsche Weg für ein eigentlich gutes Ziel. Wir als Branche stehen zu unserer Verantwortung für unsere Arbeitnehmer – für Werkvertragsnehmer genauso wie für Festangestellte. Wir sind aufgeschlossen, die Arbeits- und Unterbringungsbedingungen weiter zu verbessern. Und genau zu diesem Thema sollte sich die Politik endlich mit uns an einen Runden Tisch setzen.


andreas.beckhove@topagrar.com


andreas.beckhove@topagrar.com


andreas.beckhove@topagrar.com


Auch der Verband der Fleischwirtschaft (VDF) wehrt sich gegen die Kritik. Mehr dazu finden Sie unter „Märkte Morgen“ ab Seite 108.

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