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Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

Aus dem Heft

Die Block House-Bedingungen:

Lesezeit: 1 Minuten

Aktuell haben sich 25 Landwirte aus Mecklenburg-Vorpommern vertraglich an Block House gebunden. Sie haben sich verpflichtet, folgende Kriterien und Haltungsvorgaben bei der Färsenaufzucht einhalten:


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  • Ins Programm kommen nur Uckermärker Rinder und Kreuzungen daraus.
  • Geburt, Aufzucht und Schlachtung in Partner-Betrieben in Mecklenburg-Vorpommern; QS-Teilnahme.
  • Kälber wachsen bei der Mutterkuh in Weidehaltung auf.
  • Verzicht auf Enthornung.
  • Haltung in offenen Ställen auf Stroheinstreu, Platz je Tier mindestens 3,5 bzw. 4,5 m2 (für Tiere älter als ein Jahr).
  • GVO-freies Futter aus regionalem Anbau: Weideaufwuchs, ergänzt durch Mais- und Grassilage, Getreide.
  • Maximal 150 km Transport zum Schlachthof.
  • Zerlegung in der Block House-Fleischerei. Mindestens vier Wochen Fleischreifung.
  • Die Partnerbetriebe werden von Block House-Mitarbeitern regelmäßig kontrolliert.-br-

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