Aktuell haben sich 25 Landwirte aus Mecklenburg-Vorpommern vertraglich an Block House gebunden. Sie haben sich verpflichtet, folgende Kriterien und Haltungsvorgaben bei der Färsenaufzucht einhalten:
- Ins Programm kommen nur Uckermärker Rinder und Kreuzungen daraus.
- Geburt, Aufzucht und Schlachtung in Partner-Betrieben in Mecklenburg-Vorpommern; QS-Teilnahme.
- Kälber wachsen bei der Mutterkuh in Weidehaltung auf.
- Verzicht auf Enthornung.
- Haltung in offenen Ställen auf Stroheinstreu, Platz je Tier mindestens 3,5 bzw. 4,5 m2 (für Tiere älter als ein Jahr).
- GVO-freies Futter aus regionalem Anbau: Weideaufwuchs, ergänzt durch Mais- und Grassilage, Getreide.
- Maximal 150 km Transport zum Schlachthof.
- Zerlegung in der Block House-Fleischerei. Mindestens vier Wochen Fleischreifung.
- Die Partnerbetriebe werden von Block House-Mitarbeitern regelmäßig kontrolliert.-br-