Die 2009 eingeführten zusätzlichen Abzüge von der Betriebsprämie im Rahmen der Modulation sind rechtens. Das entschied Mitte März der Europäische Gerichtshof (EuGH). Damit gibt es für die Landwirte, die ihre Betriebsprämienbescheide offengehalten hatten, keine Nachzahlungen aus den Betriebsprämien. Besonders bitter ist die Entscheidung für die Landwirte in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, die kostenpflichtig klagen mussten. Sie sollten nun die Klage zurückzuziehen, um zumindest noch zwei Drittel der Gerichtskosten zu sparen.
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