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Faires Handeln wird Pflicht

Lesezeit: 3 Minuten

Im Agrar- und Lebensmittelhandel gilt oft das Recht des Stärkeren. Das spüren nicht zuletzt die Bauern. Die EU hat jetzt fairere Spielregeln erlassen. Umsetzen muss diese die Bundesregierung.


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Für Landwirte und Lebensmittelverarbeiter ist es wohl der „worst case“: Frische, verderbliche Ware wird vom Abnehmer in letzter Minute abbestellt, Verderb und Erlösaufall für die gesamte Partie drohen. Verarbeiter wiederum werden von ihren Abnehmern oft genug ebenfalls mit zahlreichen Abzügen, Kosten usw. gegängelt. Beispiel: Ein Hersteller sollte einem Händler rückwirkend für ein Jahr einen “Spannenausfall“ erstatten, weil dieser für die eingekaufte Ware nicht die erwarteten Erlöse erzielen konnte.


Gegen solche „unfairen Handelspraktiken geht die EU-Kommission jetzt verstärkt vor. Ende 2018 brachte Brüssel dazu eine Richtlinie auf den Weg, das EU-Parlament hat diese Mitte März gebilligt, der EU-Rat stimmte Anfang April dafür. Bislang übliche Praktiken werden verboten, wie z.B.:


  • verspätete Zahlungen,
  • Stornierungen in letzter Minute,
  • rückwirkende Vertragsänderungen,
  • erzwungene Erstattungen für im Handel entstehende Lebensmittelabfälle,
  • Verweigerung schriftlicher Verträge.


Andere Handelspraktiken und die Bezahlung für Absatzförderungs-, Wer- be- oder Marketingkampagnen des Käufers durch den Lieferanten müssen im Vorfeld klar und eindeutig zwischen den Parteien vereinbart werden. Die Schutzmaßnahmen sollen für alle Hersteller gelten, die maximal 350 Mio. € Jahresumsatz erzielen.


David siegt über Goliath


Die EU-Mitgliedstaaten müssen jetzt die neuen Vorschriften durchsetzen und bei Bedarf Geldbußen verhängen. Außerdem können die einzelnen Staatsregierungen den Anwendungsbereich der Richtlinie individuell erweitern. Zudem sollen Akteure, die Beschwerde einlegen, Vertraulichkeit beantragen können. Damit sollen „Vergeltungsmaßnahmen“ verhindert werden.


David habe gegen Goliath gesiegt, glaubt der zuständige Vertreter des EU-Parlaments, Carlo De Castro. EU-Agrarkommissar Phil Hogan betont die Wichtigkeit der Richtlinie für einen gerechten Umgang mit den Landwirten in der Lebensmittelkette.


Der Deutsche Bauernverband begrüßt die Aufnahme weiterer Handelspraktiken und den erweiterten Schutzbereich: „Wir brauchen Mindestregeln für ausgewogene Kräfteverhältnisse in der Lebensmittelkette. Die Bundesregierung muss jetzt eine für die Durchsetzung geeignete Behörde nennen“, so DBV-Präsident Joachim Rukwied.


Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) begrüßt die Richtlinie zwar, sieht die Umsatzgrenze aber kritisch. Diese lasse kaum Rückschlüsse auf die Stellung eines Unternehmens am Markt zu. „Daher fordern wir eine Anhebung dieser Grenze“, so der DRV-Hauptgeschäftsführer Dr. Henning Ehlers.


Erwartungsgemäß scharfe Kritik an der Richtlinie gegen unfaire Handelspraktiken übt der Handelsverband Deutschland (HDE): Präsident Josef Sanktjohannser sieht einen ungerechtfertigten, aber auch unwirksamen Eingriff in die Vertragsfreiheit. Die EU baue einen Schutzzaun um Konzerne, statt Landwirten zu helfen, moniert er.


Fazit: Damit die Richtlinie kein Papiertiger wird, kommt es jetzt auf die nationale Ausgestaltung der Brüsseler Vorgaben an. Berlin ist gefordert.


christian.brueggemann@topagrar.com

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