Wer Biogas aus Wirtschaftsdünger erzeugt, spart viel Treibhausgas (THG) bzw. CO2 ein. Durch die europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II), die nun in deutsches Recht umgesetzt wird, bekommt diese THG-Minderung praktisch einen Wert. Denn wer Biomethan als Kraftstoff verkauft, kann eine entsprechende THG-Minderung in Form einer Quote an Mineralölunternehmen verkaufen. Diese haben ein großes Interesse an dem Gas aus Gülle und Mist bzw. an der damit erzeugten THG-Quote, weil sie damit ihrer THG-Minderungspflicht einfacher nachkommen können.
Die Pflicht zur Minderung liegt aktuell bei 6% und steigt bis 2030 auf 25%, weshalb z.B. Tankstellenbetreiber immer mehr Treibhausgase einsparen müssen. Die hohe Nachfrage nach THG-Quoten führt schon jetzt dazu, dass hohe Preise von 250 € pro t CO2-Einsparung und mehr bezahlt werden. Rechnet man das in ct pro kWh um, so erhält jemand, der Biomethan aus Abfall oder Reststoffen wie Stroh verkauft, rund 6,5 ct/kWh. Der Preis setzt sich zusammen aus Quotenerlös und reinem Gaspreis. Bei Biomethan aus Gülle oder Mist liegt der Preis dagegen bei über 12 ct/kWh.
Kurzum: RED II führt dazu, dass Biogasanlagen, die Biomethan verkaufen können, künftig weniger Mais und mehr Wirtschaftsdünger vergären. Marktteilnehmer berichten, dass der Bedarf vor allem an Rinder- und Hähnchenmist steigt. Die Preisbildung ist dabei regional sehr unterschiedlich. Die Substrate kosten aber definitiv Geld. Rindermist liegt aktuell frei Biogasanlage z.B. um die 10 € je t. Bei Hähnchenmist können es je nach Region schon jetzt zwischen 15 und 20 € je t sein.
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Wer Biogas aus Wirtschaftsdünger erzeugt, spart viel Treibhausgas (THG) bzw. CO2 ein. Durch die europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II), die nun in deutsches Recht umgesetzt wird, bekommt diese THG-Minderung praktisch einen Wert. Denn wer Biomethan als Kraftstoff verkauft, kann eine entsprechende THG-Minderung in Form einer Quote an Mineralölunternehmen verkaufen. Diese haben ein großes Interesse an dem Gas aus Gülle und Mist bzw. an der damit erzeugten THG-Quote, weil sie damit ihrer THG-Minderungspflicht einfacher nachkommen können.
Die Pflicht zur Minderung liegt aktuell bei 6% und steigt bis 2030 auf 25%, weshalb z.B. Tankstellenbetreiber immer mehr Treibhausgase einsparen müssen. Die hohe Nachfrage nach THG-Quoten führt schon jetzt dazu, dass hohe Preise von 250 € pro t CO2-Einsparung und mehr bezahlt werden. Rechnet man das in ct pro kWh um, so erhält jemand, der Biomethan aus Abfall oder Reststoffen wie Stroh verkauft, rund 6,5 ct/kWh. Der Preis setzt sich zusammen aus Quotenerlös und reinem Gaspreis. Bei Biomethan aus Gülle oder Mist liegt der Preis dagegen bei über 12 ct/kWh.
Kurzum: RED II führt dazu, dass Biogasanlagen, die Biomethan verkaufen können, künftig weniger Mais und mehr Wirtschaftsdünger vergären. Marktteilnehmer berichten, dass der Bedarf vor allem an Rinder- und Hähnchenmist steigt. Die Preisbildung ist dabei regional sehr unterschiedlich. Die Substrate kosten aber definitiv Geld. Rindermist liegt aktuell frei Biogasanlage z.B. um die 10 € je t. Bei Hähnchenmist können es je nach Region schon jetzt zwischen 15 und 20 € je t sein.