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Genau nachrechnen lohnt sich oft!

Lesezeit: 4 Minuten

Prüfen Sie Ihre Getreide- und Rapsabrechnungen! Unsere Kontrolle hat gezeigt, dass viele Abnehmer Ihrer Ernte bei der Abrechnung weiterhin tricksen.


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Ich verkaufe meine Ernten schon immer an den örtlichen Erfasser, das passt schon!“ Solche Vertrauensvorschüsse geben viele Landwirte „ihren“ Landhändlern und Erfassern nach wie vor. Meistens handeln und verhandeln Erzeuger und Käufer auch tatsächlich auf Augenhöhe und rechnen korrekt ab.


Dass Nachrechnen aber oft genug gerechtfertigt und notwendig ist, zeigt unsere aktuelle Kontrollaktion für Getreide- und Rapsabrechnungen. Die gute Nachricht: Uns erreichten weniger Abrechnungen, bei denen Landwirte Unregelmäßigkeiten vermuteten, als in früheren Jahren. Ob das aber ein Zeichen für zunehmend korrektes Vorgehen der Abnehmer ist, darf bezweifelt werden. Denn in fast allen geprüften Einsendungen fanden wir mehr oder weniger teure „Tricksereien“.


Trocknung oft zu teuer


Trocknung kostet Geld! Ob Ihr Abnehmer mit seinen Kalkulationen für den Wasserentzug Ihrer Ernte aber übers Ziel hinausschießt, sollten Sie vor der Lieferung in den Trocknungstabellen prüfen. Größere Abnehmer veröffentlichen diese auch im Internet. So lassen sich überzogene Trocknungskosten von knapp 23 €/t für Gerste mit 17% Feuchte von vornherein abwehren. Üblich und angemessen wären in diesem Fall übrigens 16 bis 18 €/t gewesen!


Aber auch die weiteren Modalitäten der Trocknung kosten unter Umständen Geld: Die Basisfeuchte variiert oft von Abnehmer zu Abnehmer. Mal werden Trocknungsgebühren ab 15% Feuchte berechnet, mal ab 14,5%. Sehr niedrig und ungerechtfertigt ist eine Basisfeuchte von 14%. Andererseits nutzt es Ihnen als Verkäufer aber auch nichts, wenn die Basisfeuchte mit 16% augenscheinlich verkäuferfreundlich angesetzt ist, dafür aber die eigentliche Trocknungsgebühr deutlich über dem regional üblichen Satz liegt. Die Basisfeuchte finden Sie ebenfalls in den Trocknungstabellen.


Spannend wird es in den Grenzbereichen: Häufig werden bei 14,5%, 15,7 oder 15% Feuchte Trocknungskosten und Schwund berechnet. Dabei ist Getreide mit 15% lagerfähig, man könnte es beim Schwund für den Wassergehalt der Partie belassen. In einer Abrechnung schaffte es der Abnehmer allerdings auch nicht, diesen Abzug für die gemessene Feuchte der Partie korrekt zu berechnen.


Übrigens finden Sie in den Tabellen auch die Schwundfaktoren, bzw. lassen Sie sich diese nennen. Bei wenigen Prozentpunkten Überfeuchte spiegeln 1,2 (1,3 für Gerste oder Hafer) den tatsächlichen Schwund ausreichend wider. Der Faktor 1,5 ist auch bei nasseren Partien überzogen.


Abgang, Besatz, Kleinkorn


Eine teure, ärgerliche Stellschraube ist immer wieder das Thema Reinigung. Begriffe wie Schwarzbesatz, Aspiration oder Schmachtkorn sorgen für Fragezeichen und Minusbeträge, sprich Abzüge.


Fakt ist: Unterschieden wird zwischen Schwarzbesatz (Unkraut, Erde etc.) und Kornbesatz (Schmachtkorn, fremdes Getreide). Der Fremdbesatz ist bis 2% abzugsfrei, Kornbesatz hat immer noch einen Futterwert, das heißt, die herausgereinigten Getreidekörner sollten vergütet werden, üblicherweise mit mindestens 60 bis 70% des Grundpreises. In Veredelungsregionen geschieht das auch meistens. Im Süden fällt der Vergütungssatz oft geringer aus oder entfällt ganz.


Immer wieder wird auch eine Entsorgungsgebühr für Staub erhoben, das aber meist nur in wettbewerbsfernen Regionen.


Die inneren Werte


Der Qualitätsparameter Hektolitergewicht spielte in der Ernte 2019 dürrebedingt häufig eine Rolle. Etliche Bestände gingen in die Notreife, sodass die Körner klein blieben oder die Massengewichte nur noch für Futtergetreide reichten. Folgende Hektolitergewichte sind bei Weizen üblich: E-Weizen mind. 78 kg; A- und B-Weizen 77/76 kg und Futterweizen 72 kg. Wird die Marke unterschritten, reduzieren seriöse Abnehmer den Preis je kg Untergewicht um ein Prozent.


Die Fallzahlen spielten 2019, bei meist trockenen Erntebedingungen, weniger eine Rolle. Mindestens 250 sec sollte die Fallzahl bei E-Weizen betragen. 220 sec sind für B-Weizen nötig, für A-Weizen werden 240 sec gefordert.


Nicht eingehaltene Proteingehalte strafen Abnehmer häufig mit satten Abzügen ab. Üblich ist je fehlendem Zehntelprozent Eiweiß ein Minus von 5 €/t. Ob dieser Abzug bei geringen Unterschreitungen wirklich nötig ist, sei dahingestellt. Andere Erfasser rechnen bei deutlicheren Unterschreitungen dann direkt die nächstniedrigere Qualitätsstufe ab.


Die wichtigsten Fallstricke in Getreideabrechnungen haben wir auf der folgenden Seite als Checkliste zusammengestellt.


christian.brueggemann@topagrar.com

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