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„Gentechnisch verändert“ & „Ohne Gentechnik“

Lesezeit: 2 Minuten

In Deutschland müssen gentechnisch veränderte Organismen (GVO) nach EU-Recht zugelassen und gekennzeichnet werden. Von dieser Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind Lebens- und Futtermittel, bei denen der GVO- bzw. GV-Anteil unter 0,1% liegt.


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Kann nachgewiesen werden, dass ein höherer Anteil zufällig oder technisch nicht zu vermeiden ist, gilt ein höherer Schwellenwert von 0,9%. Der Nachweis dafür gelingt gegenüber den Behörden am leichtesten, wenn die Rohstoffe aus zertifizierten Quellen stammen.


Lebensmittel, die von Tieren stammen, die mit GV-Futtermittel gefüttert wurden, müssen nicht gekennzeichnet werden. Hersteller können allerdings freiwillig mit dem Begriff „Ohne Gentechnik“ werben. Wortwahl dieser Kennzeichnung sowie die zu erfüllenden Kriterien sind durch deutsches Recht geregelt:


  • Das Produkt enthält keine Bestandteile von GV-Pflanzen.
  • Bei Lebensmitteln werden zufällige oder technisch unvermeidbare Spuren von GV-Bestandteilen bis zu einer Höhe von 0,1% toleriert.
  • In Lebensmitteln dürfen keine Zusatzstoffe, Vitamine, Enzyme, Aminosäuren sowie Aromen, die durch GV-Mikroorganismen hergestellt wurden, enthalten sein.
  • Bei der Fütterung von Tieren dürfen über jeweils festgesetzte Zeiträume (z.B. 4 Monate bei Schweinen oder 3 Monate bei Milchkühen) keine GV-Futtermittel und Futtermittelzu-satzstoffe verfüttert werden, d.h. der GV-Anteil muss kleiner als 0,1 bzw. 0,9% sein.
  • Futtermittelzusatzstoffe, die mithilfe von GV-Mikroorganismen produziert werden (z.B. Aminosäuren) und Tierarzneimittel aus gentechnischer Herstellung sind zulässig.


Futtermischer kritisieren immer wieder den gesetzlichen Rahmen zur Einhaltung, Messung und Interpretation der Grenzwerte: Der maximale Grenzwert von 0,9% GV-Anteil sei nur schwer einzuhalten. Die Branche fordert deshalb eine stärkere Berücksichtigung von Messtoleranzen.


Allerdings zeigen die Kontrollen des größten brasilianischen Zerti-fizierers CERT ID, dass seit Jahren durchweg mehr als 95% der ge-prüften Chargen die geforderten GV-Kriterien erfüllen. Quantität und Qualität des zertifizierten GV-freien Sojas aus Brasilien scheinen in Ordnung zu sein.

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