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Klagewelle bei Ökofranken

Lesezeit: 2 Minuten

Der Streit zwischen der Vermarktungsgenossenschaft Ökofranken eG und ihren Mitgliedern spitzt sich weiter zu. Der finanziell angeschlagene Ökogetreidevermarkter will für die Jahre 2017 bis 2020 rückwirkend keine Poolnachzahlungen für angeliefertes Getreide leisten, sodass die Auszahlungspreise für Gerste, Hafer und Roggen in Bioqualität lediglich zwischen 100 und 140 €/t liegen würden. Das wäre nur etwa ein Drittel der Preise, die die Genossenschaft ihren Mitgliedern regelmäßig angekündigt hat.


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Für die Jahre 2017 und 2018 bereits geleistete Poolnachzahlungen fordert die Ökofranken zurück oder verrechnet sie mit der Auszahlung späterer Ernten. Bei einigen Betriebe summieren sich die Rückforderungen auf mehr als 100000 €. Zugleich besteht die Genossenschaft auf die Andienungspflicht und verhängt Ordnungsgelder für Betriebe, die nicht mehr an sie liefern.


Weil sich viele Anlieferer gegen die Rückforderungen wehren, hat der Ökovermarkter eigenen Angaben zufolge rund 20 Landwirte verklagt. Andererseits haben mehrere Landwirte gegen die Ökofranken eG Klage erhoben, weil sie frühere Auszahlungen mit neueren Lieferungen verrechnet hat.


Ein Landwirt, der kein Mitglied bei der Ökofranken ist, hat jetzt vor dem Landgericht Coburg Recht bekommen, weil die Ökofranken ihm einen vereinbarten Festpreis nicht ausgezahlt hat, sondern ihn mit dem Poolpreis abspeisen wollte. Die Ökofranken muss nun dem Landwirt die Differenz von rund 10800 € zahlen. Allerdings hat der Vermarkter Berufung eingelegt.


Ebenfalls gerichtlich geklärt werden soll, ob eine außerordentliche Mitgliederversammlung stattfinden soll. 40 der knapp 300 Mitglieder, und damit mehr als die erforderliche Quote von 10%, hatten diese bereits im Juli 2022 beantragt. Der Genossenschaftsverband und ein Anwalt hätten ihm abgeraten, diese einzuberufen, so Ökofranken-Vorstandsvorsitzender Roland Schrenker auf die Frage, warum diese noch nicht stattgefunden hat. Begründung: Die Antragsteller würden das Ziel verfolgen, alle Bescheide über Ordnungsgelder rückgängig zu machen, was die „Vernichtung der Ökofranken“ zur Folge hätte.

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