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Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

Standpunkt

Komplizierter als nötig

Lesezeit: 2 Minuten

Das ist ärgerlich: Bei unserem Abrechnungscheck haben wir weniger Getreide- und Rapsabrechnungen als früher gefunden, die das Prädikat „korrekt abgerechnet“ tragen dürfen. Es gab sogar mehr sehr „grobe Böcke“ als vor drei Jahren:


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  • Qualitätsabzüge auf Basis der ungereinigten Bruttomenge,
  • extrem hoch angesetzte Schwundfaktoren – sogar für eine eigentlich trockene Partie;
  • Preisabzug, obwohl die benötigte Fallzahl erreicht war;
  • Kosten für Abfallentsorgung und Reinigungskosten, obwohl die Partie unter der Besatzgrenze lag.
  • Trocknungsgebühren um mehr als ein Drittel über dem Üblichen;
  • mehrfache Gewichts- und Preisabzüge bei Brotroggen, bis der Auszahlungspreis auf Biogasroggen-Niveau eingedampft ist sowie
  • dreifach höhere Abzüge als üblich für knappe Unterschreitungen von Gewicht und Protein.


Dass die Abnehmer schummeln können, liegt daran, dass vor allem Weizen, Gerste und Co. immer noch nicht nach einem allgemein gültigen und akzeptieren Muster abgerechnet werden. Die sogenannten Einheitsbedingungen des Getreidehandels taugen offensichtlich nicht als Basis, weil die darin stehenden Formalitäten und Formulierungen viel zu lasch sind. Stattdessen bastelt jeder Erfasser seine eigene Lösung, was die Sache für beide Seiten komplizierter macht als nötig. Was für ein Aufwand, um den Auszahlungspreis über zig verschiedene Gewichts- und Preisabzüge maximal zu drücken!


Nicht wenige Landwirte sind mittlerweile dazu übergegangen, ihre Ernten aus dem eigenen Lager „gekauft wie gesehen“ zu vermarkten. Abnehmer können sich die Partien anschauen und analysieren. Bevor geladen wird, steht der Auszahlungspreis aber fest. Aufwendige Abrechnungen und die notwendigen Kontrollen sparen sich so beide Seiten, auch wenn der Landwirt eventuell den letzten Euro pro Tonne nicht erlöst.


Das ist aber vermutlich keine Lösung für kleinere und breit aufgestellte Betriebe, die eben auch nur kleinere Getreidepartien anbieten können. Beim Raps funktionieren die Ölmühlendingungen als Abrechnungsgrundlage seit Jahrzehnten fast reibungsfrei, warum bekommen Bauernvertreter und Handel so eine allgemein gültige Regelung nicht auch für Getreide hin? Dabei könnten mehr Transparenz und nachvollziehbare Abrechnungen die oft zitierte „partnerschaftliche Zusammenarbeit auf dem Land“ neu beleben. -br-

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