Aufgespießt
Eine Lösung zeichnet sich bei den „Nachschubproblemen“ bayerischer Bullenmäster in BHV1-freien Gebieten ab (vgl. top agrar 1/2010, S. 144). Künftig soll die Einfuhr von Kälbern und Fressern in Artikel 10-Gebiete zulässig sein, wenn die Tiere im Herkunftsbetrieb nicht geimpft wurden und bei einer Blutanalyse negativ getestet werden. Die Tiere dürfen nur zur Mast gehalten werden und müssen unmittelbar nach Mastende geschlachtet werden (ohne Zwischenhandel).
Das ist das Ergebnis eines Krisengesprächs, das kurz vor Weihnachten im bayerischen Landwirtschaftsministerium stattfand.