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Nicht kontrollieren kostet

Lesezeit: 7 Minuten

Wer Schlachtschweine vermarktet, verliert zunehmend den Überblick und wohl auch Geld. top agrar und der Bauernverband haben Abrechnungen geprüft. Hier ist das Ergebnis.


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Die Abrechnung wird schon stimmen!“ Diese Einstellung vieler Schweinemäster kann teuer werden. Das zeigt der Abrechnungs-Check von top agrar und Bauernverband. Schon vorher war klar, dass durch diverse Zu- bzw. Abschläge auf den VEZG-Preis der Schweinemarkt vernebelt wird. Hinzu kommen Energiepauschalen, Dieselzuschläge und andere Nickeligkeiten, die in der einzelnen Abrechnung zwar kaum ins Gewicht fallen. Aber aufs Jahr gesehen viel Geld kosten können.


Die zugeschickten Abrechnungen zeigen, wie unterschiedlich in Deutschland vermarktet wird. Vom Festpreis-Verkauf über MFA-Maske bis hin zu Indexpunkten ist alles dabei. Die folgende Analyse zeigt, worauf Sie in Ihrer Abrechnung achten sollten:


  • 1. Willkür bei Zuschlägen5


Rechnen Viehhändler Schlachtschweine ab, gibt es mittlerweile sehr viele Einzelpositionen (ITW, 5xD, LEH-Zahlung etc.), sodass die Übersicht verloren geht. Fehlt eine Position, fällt das nicht jedem Landwirt sofort auf. Noch schlimmer ist es, wenn eine Position das falsche Vorzeichen trägt. Dann wird ein Zuschlag schnell zum Abschlag.


Genau hinschauen sollten Sie auch bei der Zuteilung der Zuschläge. Einige werden je kg Schlachtgewicht bzw. Indexpunkt berechnet, andere pauschal pro Tier. Bei einigen Händlern erhalten allerdings Tiere mit Teilschäden (z.B. Schinkenabszess) keinen Zuschlag. Auch Tiere, die über 120 kg SG auf die Waage bringen, werden teilweise von Zuschlägen ausgenommen.


  • 2. ITW-Abzug für totes Schwein8


Besondere Interpretationen gibt es auch bei der Bezahlung der Tiere aus dem Programm der Initiative Tierwohl (ITW). So nimmt Tönnies für alle Tiere 1ct/ kg SG Abzug ITW vor und legt nur für Tiere mit 5xD (deutsche Herkunft) 1ct wieder drauf: Ein Nullsummenspiel, über das man streiten kann! Ärgerlich ist allerdings, wenn dann auch für ein tot angeliefertes Tier der ITW-Abzug vorgenommen wird.


  • 3. Improvac-Tiere mit Ebermaske abgerechnet10


Genauso ärgerlich ist manchmal der Umgang mit den Improvac-Ebern. Bei den meisten großen Schlachthöfen werden sie mit der normalen Indexpunkt-Maske für weibliche Tiere und Kastraten abgerechnet und zusätzlich mit einem Abzug bestraft. Die mittelständischen Schlachthöfe Manten, Simon und Tummel rechnen diese Tiere ohne Abzug ab. In der Praxis berechnen Viehhändler jedoch teilweise auch bei Lieferung an die drei genannten Schlachthöfe einen Abzug für Improvac-Tiere. Es kommt sogar vor, dass Improvac-Tiere nach der Ebermaske abgerechnet werden. Je nach Basispreis und Maske fällt der Abzug dadurch schnell höher aus als der übliche Abzug von 3 ct/kg oder 3 €/Tier.


  • 4. Vorkosten-Wirrwarr12


Viehhändler bessern auch gerne mal über die Vorkosten ihre Kasse auf. Klar ist: Die Vorkosten sind seit dem letzten Jahr deutlich gestiegen. Die höheren Dieselkosten und die verringerte Ladedichte treiben die Logistikpreise. Am einfachsten ließen sich Abrechnungen kontrollieren, wenn die gesamten Vorkosten als Summe je Tier dargestellt würden. Einige Viehhändler tun das, andere teilen die Vorkosten aber lieber in viele Positionen auf:


  • Vorkosten
  • Provision
  • Energiepauschale Schwein
  • Dieselzuschlag
  • Anfahrt
  • Maut/CO2-Kosten
  • Lkw-Belegung


Bis zu fünf unterschiedliche Positionen kommen in einer Abrechnung schon mal vor. Die Kontrolle dieser Aufstellung wird zusätzlich verkompliziert, wenn ein Teil der Beträge je Tier und andere als Gesamtsumme für die Schlachtpartie ausgewiesen werden. Soll der Landwirt verwirrt werden?


  • 5. Masken-Kosmetik22


Kompliziert wird es auch bei den Abrechnungsmasken. Es lohnt sich aber, regelmäßig zu überprüfen, ob auch wirklich die richtige Maske eingesetzt wurde. Dabei kann es sogar passieren, dass die dargestellte Maske nicht mit der angewendeten Maske übereinstimmt. Das Perfide daran: Solche Fehler können oft nur Abrechnungsprofis mit speziellen Programmen erkennen.


Gleiches gilt für minimale Änderungen in der Abrechnungsmaske, die kaum auffallen. So rechnet ein Schlachthof seit vielen Jahren in seiner Maske nach Autofom-MFA ab. Zuschläge für MFA-Werte über 59% zahlt er nur, wenn die Schinkengewichte über 18 kg liegen. Das ist nicht schön, aber erstmal nicht zu beanstanden. In einer Abrechnung eines Viehhändlers wurde diese Maske aber so angepasst, dass Tiere unter 59% MFA und Schinkengewichten unter 18 kg mit 1 ct Abzug bestraft wurden.


Diese Tricksereien gibt es auch bei Indexpunkt-Masken. In einem Beispiel wurde die Schlachthofmaske durch den Viehhändler ohne Wissen des Mästers verschlechtert. So wurde beim Bauchgewicht eine Obergrenze von 16 kg eingezogen, der Bauch wird nur noch bis 16 kg bezahlt. Der Schaden kann sich schnell auf 3 € und mehr für einige Tiere belaufen.


  • 6. Klassifizierungs-Chaos26


Eine deutsche Besonderheit ist das Klassifizierungs-Chaos. Die gemessenen MFA-Werte können je nach Methode deutlich voneinander abweichen. Normalerweise gehen die Tiere eines Mästers meist zum selben Schlachtbetrieb. Herrscht jedoch Stau am Markt, werden Schweine auch schon mal aus dem Norden nach Süddeutschland gebracht und beispielsweise in Bamberg (Tönnies) geschlachtet. Dort kommt aber kein AutoFOM-Gerät zum Ensatz, sondern ein FOM-Gerät. Im Schnitt sind die MFA-Ergebnisse bei diesen Geräten 2%-Punkte niedriger als die MFA-Werte des AutoFOM-Geräts.


Entsprechend rechnet der Schlachthof mit der Basis 57% MFA ab. Manchmal nutzen Viehhändler aber das Unwissen der Schweinemäster und rechnen Tiere, die in Bamberg geschlachtet wurden, dennoch mit einer Maske auf Basis 59% MFA ab. Dadurch fehlen schnell 2 € pro verkauftem Tier.


Neben dem Schlachthof Bamberg gibt es weitere Betriebe, die auf Basis von 57% MFA abrechnen: Recklinghausen, Simon Wittlich und auch Leinefleisch in Laatzen. In Süddeutschland rechnen übrigens fast alle Schlachtbetriebe auf dieser Basis ab. Achten Sie darauf, dass ihre Tiere bei Lieferung an einen dieser Standorte mit einer Maske auf Basis 57% MFA abgerechnet werden.


  • 7. Masken-Spiel30


Die Auswahl der Maske bei der Abrechnung über FOM-MFA sollten Sie als Mäster klar definieren. Wer hier Spielraum lässt, könnte durch ein „Masken-Spiel“ benachteiligt werden. So kommt es vor, dass schwere Partien mit einer Maske für leichte Tiere abgerechnet werden und umgekehrt. Mindererlöse von 1,50 € je geliefertem Tier sind möglich. Für Landwirte ist es allerdings nicht leicht, diese „Fallen“ immer sofort zu erkennen.


Kein Wunder, dass einige Mäster mittlerweile keine Lust mehr auf die Maskenspielchen haben und nach Festpreisen verkaufen. Das ist verlockend, weil man sich das Nachrechnen erspart. Sie sollten als Schweinemäster den Erfolg dieser Vermarktungsart aber immer mal wieder überprüfen. Und wenn Sie nachrechnen, klären Sie immer genau, welche Klassifizierungswerte Ihnen vorliegen – FOM-MFA oder AutoFOM-MFA.


  • 8. Abzüge für Teilschäden33


Unübersichtlich ist auch die Bewertung der Teilschäden. Beim verworfenen Schinken bestrafen die großen Schlachter wie Danish Crown, Tönnies oder Vion betroffene Tiere einheitlich mit 0,20 €/kg SG. In einigen Abrechnungen kassierten Viehhändler auch schon mal 0,25 bis 0,40 €/kg SG ab. Bei Westfleisch wird übrigens nicht pauschal, sondern je nach Schadenshöhe abgezogen.


Die Kontrolle dieser Abzüge ist leichter gesagt als getan. Denn in der Praxis gibt es drei verschiedene Varianten der Darstellung:


  • Der Abzug in der Einzeltieraufstellung unter dem betroffenen Tier: Die Kontrolle ist recht einfach, da jedes Tier den eigentlichen Erlös hat und der Abzug separat ausgewiesen wird.
  • Der Abzug wird in den Erlös des Tieres eingerechnet: Für die Kontrolle des Abzugs muss man zunächst den eigentlichen Erlös des Tieres berechnen und davon den ausgezahlten Betrag abziehen, um die Höhe des Abzugs zu erhalten.
  • Der Abzug wird auf der Abrechnung am Ende teilweise ohne Schlachtnummer aufgeführt: Bei mehreren Teilschäden muss jeder Schaden dem richtigen Tier erst mal zugeordnet werden, bevor sich der Abzug überprüfen lässt.


Es kommt vor, dass für dasselbe Tier der Schaden zweimal abgezogen wird. In einem Abrechnungsbeispiel wurde der Abzug einmal separat ausgewiesen und zusätzlich vorab im Erlös berücksichtigt. Das ist zwar kein großer Schaden, dennoch ist ein doppelter Abzug ärgerlich.


Ihr Kontakt zur Redaktion:


andreas.beckhove@topagrar.com


Unsere Autorin


Christa Niemann, (DBV/WLV)

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