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Rapsvermarktung: Die Ölmüller sägen an 40/9/2

Lesezeit: 4 Minuten

Handel und Verarbeiter wollen die seit Jahrzehnten bewährten Ölmühlenbedingungen aufweichen. Leidtragende wären die Rapsanbauer: Transparenz, Vergleichbarkeit und Boni sind in Gefahr, befürchtet Anton Huber, Bayerischer Bauernverband.


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Die Zahlenkombination 40/9/2 gilt seit Jahrzehnten als Richtwert für Rapsanbauer, Händler und Verarbeiter in Deutschland sowie der EU. Es sind die Basiswerte für die Rapsabrechnung, die in den Bedingungen der Ölmühlen festgelegt sind: 40% Ölgehalt, 9% Feuchte und 2% Besatz.


Ölbasis künftig 42%?

Dieses part- nerschaftliche und bewährte Abrechnungsmodell ist in Gefahr, denn seit dem Sommer 2015 gibt es verschiedene Versuche, den Basisölgehalt anzuheben: So wollte die Terminbörse Matif die Kontraktspezifikationen im vorletzten Jahr bereits um zwei Prozentpunkte anheben. Damals verhinderten die Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen (UFOP), Verbände und Erzeugergemeinschaften die Umsetzung. Im vergangenen Sommer 2016 wollte der französische Ölsaatenverarbeiter SAIPOL Rapssaat nur noch auf Basis 42% Öl aufkaufen. Zuletzt gab es in Deutschland einen Vorstoß der Ölmühle in Neuss, die ihren Lieferanten mitteilte, sie werde ab August 2017 nur noch auf Basis 42% abrechnen.


Die Warenterminbörse Matif hat bereits Zustimmung signalisiert. Man wolle dem Markt folgen, wenn sich eine höhere Basis (42%) durchgesetzt haben sollte, hieß es von dort. Die drohende Folge für Rapsanbauer: Spürbare Einbußen beim Rapserlös.


2% sind viel Geld!

Die Qualitätsabrechnung sorgt für Vergleichbarkeit und Transparenz bei der Abrechnung, und bei Preisverhandlungen wird der Erzeugerpreis nach dieser Standardqualität festgelegt. Für bessere Werte gibt es Zuschläge, für schlechtere Abzüge.


Diese Zu- und Abschläge machen den Rapspreis erst interessant. Die bisherige Regelung ist ebenso einfach wie transparent: Auf den Basisölgehalt von 40% wird bei höheren Werten ein Preisaufschlag im Verhältnis 1:1,5 gewährt, d.h. pro Prozent mehr Öl in der Saat erhöht sich der Preis um 1,5%. Umgekehrt werden bei Ölgehalten unter 40% auch pro Prozentpunkt 1,5% vom Preis abgezogen. Kaum ein Landwirt akzeptiert daher beim Raps Pauschalpreise, wenige Abnehmer bieten diese überhaupt an.


Die Erhöhung des Basisölgehaltes bedeutet, dass die Aufkäufer erst ab 42% Zuschläge bezahlen. Der Rapspreis würde damit um 3% niedriger ausfallen. Dazu ein Beispiel (siehe Übersicht):


  • Für seinen Raps (25 t) hat Landwirt Alois Schwarzgold 410 €/t (netto, frei Ersterfasser) als Basispreis vereinbart. Der Raps hat einen Ölgehalt von 44%.
  • Auf Basis 40% Ölgehalt errechnet sich dafür ein Qualitätszuschlag von 6% (4% über 40%x1,5). Der Landwirt erhält also auf seinen Basispreis von 410 €/t einen Aufschlag von 24,60 €/t, insgesamt also 434,60 €/t.
  • Auf Basis von 42% Öl errechnet sich ein Qualitätszuschlag von nur noch 3% bzw. 12,30 €/t. Der Gesamtpreis beträgt damit nur noch 422,30 €/t.
  • Das bedeutet: Schwarzgold würde mit der höheren Ölbasis für seine 25 t Raps insgesamt 307,50 € weniger erlösen.


Pro Hektar würde die Anhebung der Ölbasis damit für Rapsanbauer ein Minus von teils über 60 € bedeuten.


Ende der Transparenz!

Doch die finanziellen Einbußen sind nicht der einzige Haken an den Plänen der Rapsverarbeiter. Bislang war das große Plus bei den Rapsabrechnungen die Vergleichbarkeit und Transparenz. Jede Veränderung, besonders beim Ölgehalt, würde zu einem Durcheinander führen: Der eine verhandelt künftig auf der bewährten Basis 40%, der nächste kann sich nicht durchsetzen und muss mit 42% Ölgehalt kalkulieren.


Eventuelle Abzüge bei Unterschreitung wären ebenfalls vom Verhandlungsgeschick des Landwirts abhängig. Und nicht zuletzt droht eine Zunahme von Pauschalpreisen ohne jegliche Beachtung des Ölgehaltes – das wäre die schlechteste Lösung. So ein Strauß von verschiedenen Abrechnungsmodalitäten wäre nicht mehr zu vergleichen.


Mühle verschleiert:

Wenig transparent zeigen sich auch die Verarbeiter bei der Umsetzung ihrer Pläne. Zwar soll die kommende Ernte 2017 schon mit der höheren Öl-Basis abgerechnet werden. Gleichzeitig behauptet man aber, den Preis nicht drücken zu wollen und weist die Tagespreise weiterhin auf Basis 40% aus. Es stehen also bereits zwei Preise nebeneinander im Raum, bevor die Regelung offiziell in Kraft getreten ist.


Immerhin hat man angekündigt, eine Art Abschlagszahlung auf die Qualität in Höhe von 3% des Preises im Voraus zahlen zu wollen. Darüber würde sich kein Lieferant beschweren – wohl aber, wenn dieses auf Basis 42% Öl geschieht.

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