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top agrar-SerieBörse – mehr als „Hedging“ - Preise absichern, nicht „zocken“!

Lesezeit: 6 Minuten

Worauf Sie bei Börsengeschäften achten müssen, damit die Preisabsicherung auch funktioniert, erklärt Stephanie Stöver, Kaack Terminhandel GmbH.


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Viele denken beim Stichwort „Börse“ an Spekulation und den möglichen Verlust von Haus und Hof. Börsen-Crashs und Firmenpleiten, bei denen sich jemand „verspekuliert“ und viel Geld verbrannt hat, haben am Image der Börsen gekratzt. Das stimmt.


Richtig ist aber auch: Die Preisab-sicherung an der Terminbörse, das sogenannte „Hedging“, funktioniert. US-Farmer nutzen die Börsen seit Langem, um frühzeitig auskömmliche Preise zu fixieren. Das zeigen nicht zuletzt die wachsenden Umsätze an den Börsenplätzen, z. B. bei Weizen- oder Rapskontrakten. Wenn Sie erfolgreich sein wollen, müssen Sie aber einige Grundsätze beachten.


Zocker spekulieren!

Ganz wichtig ist es, zwischen Spekulanten (Zocker) und Hedgern (Absicherer) zu unterscheiden. Spekulanten machen Geschäfte, um Gewinne aus zukünftigen Veränderungen der Preise zu erzielen. Was das heißt, zeigt folgendes Beispiel: Bin ich z. B. der Meinung, dass der Weizenpreis bis zur Mitte des nächsten Jahres auf 250 €/t steigen wird, kann ich Weizenfutures (Terminkontrakte) an der Börse kaufen, ohne selbst Weizen zu besitzen. Sollte der Preis tatsächlich steigen, verkaufe ich die Kontrakte mit Gewinn. Fällt er dagegen, habe ich einen Verlust gemacht.


Das hat mit einem Risikomanagement nichts zu tun, weil der Spekulant keine eigene Ware vorhält. Trotzdem braucht die Börse Spekulanten. Sie übernehmen eine wichtige Funktion im Handelsgeschehen: Sie sorgen mit ihren Geschäften dafür, dass Absicherer („Hedger“) für die Käufe bzw. Verkäufe den notwendigen Gegenpart finden. Sie schaffen mit ihrem Geld für die notwendige Liquidität an den Börsen und tragen das Preisänderungsrisiko.


Hedger sichern ab:

Der Hedger ist genau das Gegenteil vom Spekulanten. Er will die Preise für seine Erzeugnisse per Terminkontrakt absichern und sich so vor Preisschwankungen schützen.


In der Praxis geht es dabei immer um ein Kassageschäft (z. B. den Verkauf der eigenen Weizenernte), zu dem parallel ein Futurehandel an der Börse statt-findet.


So kann man sich für ein tatsächlich vorhandenes Produkt, das in der Zukunft verkauft werden soll, bereits in der Gegenwart durch den Verkauf von Kontrakten einen Preis sichern. Dieser dient dann sozusagen als Platzhalter bis zur tatsächlichen Lieferung der Ware. Zum späteren Lieferzeitpunkt wird das eingelagerte Getreide dann verkauft, und an der Börse werden die zuvor verkauften Terminkontrakte zurückgekauft (Glattstellung). Gewinn und Verlust gleichen sich mit den beiden Geschäfte aus, sodass der zuvor angestrebte Erlös erzielt wird (siehe top agrar 9/2014 Seite 132).


Menge und Preis!

Damit das Hedging eine echte Absicherung bleibt, müssen Sie einige wichtige Regeln beachten. Sonst werden Sie schneller zum „Zocker“, als Ihnen lieb ist. Vier Punkte sind besonders wichtig:


1. Als Hedger sichern Sie eine bestimmte Preishöhe ab. Vor dem Weg an die Börse müssen Sie das für Ihren Betrieb passende Absicherungsniveau festlegen. Sie müssen entscheiden, ob Sie z. B. einen bestimmten Deckungsbeitrag für Ihren Raps absichern, oder ob Sie die Vollkosten als Grundlage nehmen. Das wird nicht immer gelingen, denn zeitweise „reichen“ die Börsenkurse nicht für das gewünschte Preisniveau. Das ist dann der Fall, wenn die Kurse der maßgeblichen Butter- und Pulverkontrakte so niedrig notieren, dass der abzusichernde Milchpreis Ihre Kosten nicht deckt. Dann macht das Börsengeschäft zu diesem Zeitpunkt wenig Sinn.


2. Beachten Sie die Kontraktgrößen und -anzahl! Auf keinen Fall darf die Kontraktmenge die physische Menge überschreiten. Andernfalls würden Sie mit den überzähligen Kontrakten sofort spekulieren, da ja kein physischer Gegenwert vorhanden ist. Ein Ausgleich von Gewinn und Verlust wäre dann nicht mehr möglich. Folge: Im günstigen Fall übersteigt der Gewinn an der Börse zwar das Minus am Kassamarkt. Doch andersherum könnte der Börsenverlust größer werden als der Gewinn am Kassamarkt ausfällt – unterm Strich stünde also ein Minusgeschäft. Das soll durch eine Preisabsicherung ja gerade vermieden werden.


3. Mit am wichtigsten ist aber, dass das Futuregeschäft zum geplanten Kassageschäft passen muss. Dass Sie Ihre Mastschweine nicht mit Rapskontrakten absichern, leuchtet ein. Aber auch beim Weizen und Raps ist es wichtig, dass sich die Preise für Ihr Kassageschäft und Ihren Terminkontrakt nahezu gleich entwickeln. Beachten Sie daher genau, welche Qualitäten und Andienungsorte in den Kontraktspezifikationen aufgeführt sind. Matif-Weizen ist nicht identisch mit deutschem Brot-Weizen, entsprechend unterschiedlich können sich Nachfrage und Preise für die Partien entwickeln. Jede Abweichung von Art und Qualität muss daher einkalkuliert werden.


4. Aber auch wenn die physische Ware mit den Kontraktspezifikationen übereinstimmt, wird es meistens noch eine Differenz zwischen Terminmarktkurs und Erzeugerpreis geben. Die sogenannte Basis ist der Betrag, den z. B. der Landhandel weniger (oder auch mehr, falls die Basis positiv ausfällt) bezahlt, als an der Börse dargestellt wird. Die Höhe der Basis hängt ab von den regionalen und zeitlichen Gegebenheiten. Sie kann im Zeitraum zwischen Absicherung und Lieferzeitpunkt sogar noch schwanken. Diese Schwankungen können einen zusätzlichen Gewinn oder Verlust bedeuten.


Die Basis wird berechnet, indem man den Termin- vom Kassapreis abzieht. Folgendes Beispiel zeigt, wie die Basis mit in die Absicherung eingerechnet werden muss: Ein Landwirt, der seine Weizenernte zu 190 €/t absichern will, verkauft die Börsenkontrakte zu diesem Kurs. Als Basis hat er 0 €/t angenommen, d. h. den Preis, den er an der Börse sieht, möchte er auch absichern. Zum Lieferzeitpunkt ist der Terminmarkt dann auf 160 €/t gefallen. Damit hat er an der Börse einen Gewinn in Höhe von 30 €/t erzielt, mit dem er den gleichzeitigen Verlust beim Kassageschäft ausgleichen könnte (Übersicht 2).


Doch nun kommt das Entscheidende: Der Landhandel zahlt nicht wie erwartet mit einer Basis von 0 € aus, sondern aufgrund z. B. eines regionalen Überangebots verändert sich die Basis auf -10 €/t. Damit erlöst der Landwirt für seinen Weizen nur noch 150 €/t. Statt der anfangs abgesicherten 190 €/t ergibt sich für den Landwirt unterm Strich ein Gesamterlös von 180 €/t; die Kalkulation geht also nicht auf.


Allerdings: Hätte der Erzeuger gar nicht abgesichert, hätte er sich mit einem Kassapreis von 150 €/t (160 €/t minus 10 €/t) begnügen müssen. Das Basisrisiko ist bei der Preisabsicherung nie auszuschließen, doch es ist kleiner als das Risiko, sich dem Auf und Ab des Marktes ungeschützt auszusetzen.

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