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Aus dem Heft

Verhandeln Sie rechtzeitig!

Lesezeit: 3 Minuten

Legen Sie weit vor der Ernte den Grundstein für eine reibungslose Vermarktung Ihrer Ernte.


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Damit Ihr Abnehmer gar nicht erst in die Versuchung gerät, an den zuvor genannten Schrauben zu drehen und Ihnen Geld aus der Tasche zieht, können Sie im Vorfeld der Ernte, währenddessen, und auch danach einiges tun:


Vor der Ernte:

Lassen Sie sich die Konditionen nicht nur für abgeschlossene Vorkontrakte vollständig schriftlich bestätigen, sondern auch die für den ex-Ernte-Verkauf. Geben Sie sich nicht mit mündlichen Zusagen und der halben Wahrheit zufrieden! Vor der Lieferung müssen Ihnen bekannt sein:


  • Handelsparität (Transportkosten)
  • Qualitätsparameter und Höhe der Abzüge bei Unter- oder Überschreitung
  • Trocknungskosten, Schwundfaktoren, Basisfeuchte
  • Abzugsgrenzen für Besatz
  • Analysekosten
  • Grundpreis


Wenn Sie Ihre Ernte beim Erfasser einlagern und erst später verkaufen wollen, müssen Sie sich über die Lagerkosten informieren. Dabei kommt es nicht nur auf den eigentlichen Preis an, sondern auch, ob Ein- und Auslagerungsgebühren anfallen, ab wann Lagergeld bezahlt werden muss, ob es gestaffelt ist und ob sich die Konditionen ändern, wenn das Getreide nicht an den Einlagerer verkauft wird.


Üblicherweise werden die Gebühren pro Lagermonat miteinander verglichen (einige Anbieter rechnen auch in Cent und Lagertag). Diese sollten nicht höher als 1,50 €/t für Getreide und 2 €/t für Raps liegen. Teilweise teurer als das eigentliche Lagergeld sind die Zusatzkosten, die die Lagerhalter draufschlagen, beispielsweise für:


  • Einlagerung: 4 bis 5 €/t,
  • Auslagerung (bei Warenrücknahme): 8 bis 10 €/t,
  • Mindestlagergeld bei Warenrücknahme: 6 €/t und für
  • Lagerschwund: 1%, ab dem sechsten


Monat 0,15% je Monat.


Bei einer sechsmonatigen Lagerung kommen so schnell 25 €/t an Gebühren zusammen – teils auch mehr. Unter dem Strich können die Unterschiede erheblich sein, ein Vergleich lohnt fast immer.


Während der Ernte:

Selbst wenn Sie vor der stressigen Erntephase alle Details geklärt und die Konditionen fixiert haben – bei der Ablieferung Ihrer Ernte sollten Sie ein paar wichtige Punkte beachten: Schauen Sie bei der Probenahme ruhig zu und seien Sie möglichst bei der Beschriftung und Versiegelung der Rückstellprobe dabei. Dann bekommen Sie auch den Quittungsstreifen aus „erster Hand“ und können diesen zusammen mit dem Lieferschein sorgfältig aufbewahren. Beides ist im eventuellen Streitfall erforderlich, um eine Nachkontrolle zu starten.


Von größeren Partien sollten Sie immer auch eigene Proben ziehen und diese aufbewahren. Falls vor der Ernte noch nicht geschehen, sollten Sie spätestens jetzt die Lagerkonditionen Ihres Erfassers erfragen.


Nach der Ernte:

Wenn Ihr Getreide beim Erfasser abgekippt und in den Silos verschwunden ist, heißt es warten – und prüfen! Haken Sie sofort nach, wenn das Zahlungsziel Ihnen sehr weit entfernt vorkommt oder nicht eingehalten wird. Auch nicht vereinbarte Teilzahlungen sollten Sie nicht einfach hinnehmen. Jetzt ist außerdem der Zeitpunkt gekommen, die vorliegende Abrechnung genau nachzurechnen. Erscheinen Ihnen Abzüge oder Trocknungskosten viel zu hoch oder fehlen Zuschläge, sollten Sie sofort beim Käufer nachfragen und auf Nachbesserung bestehen, vor allem wenn die Konditionen zuvor schriftlich vereinbart worden sind.


Wenn Sie die Analysewerte anzweifeln (z.B. sehr große Unterschiede zwischen einzelnen Partien), sollten Sie auf eine weitere Untersuchung des Rückstellmusters der betoffenen Partien bestehen. So lassen sich Ungereimtheiten aus dem Weg räumen.


Christian Brüggemann

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