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Vertragslos glücklich?

Lesezeit: 4 Minuten

Die Mehrzahl der Schweinehalter ist weiterhin „frei“. Bleibt das so?


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Warum müssen sich Schweinehalter überhaupt mit Verträgen auseinander setzen? Seitdem sich der Schweinestau aufgelöst hat, sind Schlachttiere wieder gefragt – auch ohne Vertrag. Die Abnehmer haben auch kein Druckmittel zur Unterzeichnung von Lieferverträgen mehr. Trotzdem dürfte der „Siegeszug“ der Lieferverträge aber kaum aufzuhalten sein.


Mehr Tierwohl – mehr Lieferverträge


Ein Treiber für festere Bindungen an Abnehmer sind die Tierwohlprogramme. Das hat einen ganz einfachen Grund, denn die Rahmenbedingungen sind dann ganz anders. Wer als Schweinehalter höhere Kosten für mehr Tierwohl auf sich nimmt, braucht Planungssicherheit, wie er diese über den Verkauf seiner Tiere wieder reinholt. Je höher die Kosten für die Umsetzung sind, desto wichtiger wird dies. Aber genauso wollen auch Schlachtunternehmen Planungssicherheit bei den Abnahmemengen. Eine Kette funktioniert nur, wenn Nachfrage und Angebot zusammenpassen. Prinzipiell kann das zwar auch ohne Vertrag funktionieren – die Initiative Tierwohl schreibt dies beispielsweise nicht vor. Aber für den Schlachtbetrieb ist die Mengenplanung mit Vertrag deutlich leichter.


Das Gleiche gilt für die Rückverfolgbarkeit in einer geschlossenen Wertschöpfungskette. Diese sogenannte Nämlichkeit wird nicht nur bei Tierwohlprogrammen, sondern auch bei anderen Marken- und Labelproduktionen verlangt – insbesondere vom Lebensmitteleinzelhandel (LEH). ▶


Vertrag gegen ASP-Misere


Die Fleischwirtschaft sieht die geschlossenen Lieferketten aber auch beim Umgang mit der Afrikanische Schweinepest (ASP) als Chance. Hier gibt es möglicherweise auf Dauer Regionalisierungskonzepte. Das könnte theoretisch bedeuten, dass Schlachthof X alle seine Schlachtschweine aus einer Region bezieht, die weit weg von jeglichem ASP-Geschehen ist. Das ließe sich gegenüber den Kunden im Export belegen.


Immer weniger Schweine


Neben der Vermarktungssicherheit sorgen auch strukturelle Veränderungen auf Erzeuger- und Abnehmerseite für engere Partnerschaften. Mit den ruinösen Preisen der vergangenen Monate beschleunigt sich der Strukturwandel und die Schweinebestände schrumpfen deutlich. Bei der letzten Viehzählung im November fiel die Sauenzahl um über 5%. Bis vor wenigen Wochen lagen zudem die Sauenschlachtungen gut 20% über Norm und die Ferkelimporte bewegten sich um 35000 bis 45000 Tiere pro Woche unter den üblichen Mengen.


Alles spricht für ein deutlich geringeres Angebot an Schlachtschweinen in diesem Jahr. 2021 könnten es mit unter 52 Mio. Tieren nochmals gut 4% weniger sein. Und wenn man bedenkt, dass vor fünf Jahren noch knapp 60 Mio. Schweine an den Haken kamen, wird die Abwärtsdynamik deutlich (s. Übersicht 2). In Deutschland wird der „Rohstoff“ Schwein knapp. Die Schlachtbetriebe wollen sich deshalb möglichst viele Tiere sichern.


Schlachter wollen planen


Konkrete Mengengerüste sind den Unternehmen aber auch deshalb wichtig, weil sie längst nicht mehr so flexibel sind wie früher. Mit dem Ende der Werkverträge haben sie mehr feste und auch teurere Arbeitskräfte. Mit einer Lieferpflicht der Erzeuger lassen sich diese besser planen und auslasten.


Es sind vor allem die Schlachtbetriebe, die den Trend zu Verträgen vorantreiben. Dass sie es können, liegt nicht zuletzt auch an der Konzentration in der Schlachtbranche. Laut ISN-Schlachthofranking landen mittlerweile 80% der Schweine in Deutschland bei den Top 10, von denen mindestens jeder zweite Abnahmeverträge anbietet. Da wir uns gerade im Umbruch befinden, dürften weitere folgen. Haben Schweinehalter am Ende überhaupt noch eine Wahl?


Keine Wahl mehr?


Sie haben zumindest die Wahl zwischen den Verträgen. Aber auch der freie Markt wird sicherlich nicht verschwinden, sondern deutlich größer bleiben als bei Geflügel- oder der Milch. Denn es gibt aus Erzeugersicht auch weiterhin gute Gründe für vertragsfreien Handel, wie z.B. hohe Aufschläge in flotten Marktphasen und Flexibilität in der Wahl des Abnehmers.


Denkbar sind auch Hybridmodelle, bei denen in einem Betrieb der eine Stall an einem Tierwohlprogramm teilnimmt und vertraglich gebunden ist, während der andere als konventioneller weiterhin „frei“ bleibt. Es wird alle Varianten weiterhin geben, aber der Liefervertrag ist wohl der neue Standard.


Klaus Kessing (ISN)


andreas.beckhove@topagrar.com

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