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Worauf Sie besonders achten sollten

Lesezeit: 2 Minuten

In Getreide- und Rapsabrechnungen gibt es zahlreiche Fallstricke und Stellschrauben. Besonders genau hinsehen sollten Sie bei den folgenden sechs Punkten.


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Nach wie vor bleibt in vielen Getreide- abrechnungen unter dem Strich weniger übrig, als Landwirten eigentlich zusteht. Hier haben wir zusammengefasst, was die Positionen in der Getreideabrechnungen bedeuten, wie Sie diese überprüfen können und was Sie noch für eine fehlerfreie Abrechnung Ihrer Ernte tun können:


1.Das Zahlungsziel gibt an, bis wann Ihr Abnehmer zahlt. Wenn zwischen Lieferung und Zahlung mehrere Monate liegen, sollten Sie auf eine schnellere Überweisung pochen.


2.Den Grundpreis sollten Sie vor der Lieferung Ihrer Ernte ausgehandelt haben. Hinzu kommen noch Zuschläge und Umsatzsteuer. Kosten für Trocknung und Analysen werden abgezogen.


3.Qualitätskennzahlen wie Hektoliter-Gewicht, Fallzahl, Sedimentationswert, Proteingehalt usw. sind teils höher angesetzt als üblich. Preisabzüge für Mindernaturalgewicht sind bei Futtergetreide eigentlich ungerechtfertigt. Informieren Sie sich vor Lieferung über die Mindestanforderungen, z.B. für A-Weizen und B-Weizen.


4.Die Trocknungskosten, Basisfeuchte und Schwundfaktoren geben oft Anlass für Streit. Lassen Sie sich die Trocknungskostentabellen zeigen und informieren Sie sich auch über die angesetzte Basisfeuchte! Für Brotgetreide liegt diese meist bei 14,5%, immer öfter aber auch bei 14%. Futtergetreide sollte auf Basis 15% abgerechnet werden. Als Schwundfaktoren sollten bis 15,5 % Feuchte bei Getreide 1,2 reichen (Gerste und Hafer 1,3), um den Gewichtsverlust bei der Trocknung herauszurechnen. Erst ab 19% wären 1,4 bzw. 1,5 gerechtfertigt.


5.Besatz, Ausputz Sauber gedroschenes Getreide enthält selten mehr als 1% Besatz (auch Schwarzbesatz, Windabgang, Aspiration, Reinigungsverlust genannt). 2% sollten Erfasser abzugsfrei akzeptieren. Kornbesatz, Schmachtgetreide oder Fremdgetreide sollten zum Futterwert vergütet werden.


6.Kosten für Hygienemaßnahmen und Staubentsorgung (in Kombination mit Gewichtsabzug dafür) oder das Wiegen sollten Sie nicht akzeptieren. Probe- und Analysekosten sollten nur einmal pro Partie berechnet werden.

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