Die Einhaltung geschlossener Verträge ist für alle Beteiligten der Wertschöpfungskette maßgebliche Voraussetzung für einen funktionierenden Handel. Gestiegene Energie- und Transportkosten infolge des Ukrainekrieges treffen alle Marktbeteiligten gleichermaßen und geben keiner Vertragspartei das Recht, sich an getroffene Vereinbarungen nicht mehr halten zu müssen oder Änderungen verlangen zu können. Auf diesen Grundsatz der Vertragsgestaltung weist der Verein Agrarhandel aus aktuellem Anlass hin.
Kontraktverpflichtung gilt weiter
Besonders in der heutigen Situation sei dieser Grundsatz von enormer Bedeutung. Denn in der laufenden Kampagne wurde aufgrund der attraktiven Preise teilweise mehr als 50 % der Ernte 2022 von der Landwirtschaft vorkontrahiert, so der Verein weiter. Sollte die Landwirtschaft unter dem Vorwand höherer Gewalt oder gestörter Geschäftsgrundlage versuchen, sich der Kontraktverpflichtung zu entziehen, würde das über Jahre gewachsene Vertrauensverhältnis zwischen Landwirtschaft und Erfassungshandel gestört, mahnt der Handel.
Man könne derzeit einen Anspruch zur einseitigen Änderung des Vertragsverhältnisses zugunsten der Landwirtschaft nicht erkennen. Anders formuliert: Es gibt kein allgemein gültiges Recht einer Vertragspartei auf ein „gewinnbringendes Geschäft“, heißt es.
Schadenersatz droht
Es könne eben auch dazu kommen, dass ein im Nachhinein verlustreicher Vertrag erfüllt werden muss. Auch dies könne sowohl Landwirtschaft als auch Erfassungshandel treffen, so die Interessenvertretung des Handels. Das einseitige Abweichen oder Nicht-Erfüllen von Verträgen führe dabei in der Regel zur Schadenersatzpflicht.
Der Erfassungshandel sichert im Rahmen des internen Risikomanagements die Einkaufspositionen mit der Landwirtschaft an den Börsen ab. Aufgrund der hohen Preisdifferenzen sind an den Börsen Nachschüsse in einem nie dagewesenen Ausmaß angefallen. Würden die mit der Börsenposition zusammenhängenden Einkaufspositionen mit der Landwirtschaft nun ausfallen, entstünde ein erhebliche finanzieller Schaden, den es auszugleichen gilt.