Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Maisaussaat Stilllegung 2024

Agrarhandel

Beiselen und ATR dürfen fusionieren, RWZ und Raiwa wollen nicht mehr

Beiselen und ATR dürfen fusionieren. RWZ und Raiwa haben ihre Pläne für einen Zusammenschluss dagegen selbst zurückgezogen, meldet das Bundeskartellamt.

Lesezeit: 3 Minuten

Im Bereich Agrarhandel hat das Bundeskartellamt am Donnerstag das Fusionsvorhaben von Beiselen und ATR freigegeben. Die Anmeldung des Fusionsvorhabens von RWZ und Raiwa wurde hingegen nach Einleitung des Hauptprüfverfahrens Ende letzten Jahres von den Beteiligten zurückgenommen.

ATR ist schwerpunktmäßig im Agrar-Einzelhandel in Schleswig-Holstein, Mecklenburg und Brandenburg aktiv, während Beiselen deutschlandweit im Agrar-Großhandel tätig ist und ein Netzwerk an Standorten in Vorpommern, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt für das Einzelhandelsgeschäft unterhält. Die ATR Beteiligungsgesellschaft mbH, Ratzeburg, und die Beiselen Holding GmbH, Ulm, wollen ihre Aktivitäten unter einer gemeinsamen Holding zusammenlegen.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Wir haben nach sorgfältiger Prüfung beim Vorhaben von Beiselen und ATR keine durchgreifenden wettbewerblichen Bedenken. Die starke Marktposition der Beteiligten beim Vertrieb von Pflanzenschutzmitteln an Landwirte in Teilen Mecklenburg-Vorpommerns wird durch ähnlich starke Wettbewerber eingeschränkt. Unsere wettbewerbliche Prüfung betraf insbesondere den Großraum Rostock, in dem ATR eine führende Marktposition innehat. Trotz der Zusammenlegung der Geschäftsaktivitäten sehen wir aber keine Anhaltspunkte dafür, dass der existierende intensive Wettbewerb durch das Vorhaben erheblich eingeschränkt werden würde."

Anders als ATR bisher, seien die Wettbewerber auch heute schon in den Großhandel integriert, so dass das Vorhaben insoweit nicht zu einem einseitigen Wettbewerbsvorteil führt, sagte Mundt weiter. Bei der Prüfung habe seine Behörde auch berücksichtigt, dass die Märkte für Pflanzenschutz in den letzten Jahren geschrumpft sind, wodurch Überkapazitäten bestehen.

Beiselen ist ein privater Agrarhändler auf Groß- und Einzelhandelsebene mit fast 1,3 Mrd. Euro Umsatz (2019) und Schwerpunkt in Vorpommern, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. ATR ist ein Familienunternehmen, das im Jahr 2019 ca. 800 Mio. € Umsatz überwiegend im Agrarhandel in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg erzielte.

Das sind die Vorgaben

Das Vorhaben betrifft die Märkte für Erfassung von Getreide und Ölsaaten sowie den Handel mit Saatgut, Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln an Landwirte. Räumlich überschneiden sich die Tätigkeiten beider Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern, so dass hier der Schwerpunkt der wettbewerblichen Prüfung lag.

Im Großraum Rostock ergeben sich hohe gemeinsame Marktanteile der Beteiligten beim Vertrieb von Pflanzenschutzmitteln an Landwirte. Neben den Beteiligten gibt es mit HaGe Nord und Ceravis jedoch zwei weitere ähnliche starke Wettbewerber, die bisher schon vertikal mit dem Großhandel integriert bzw. verflochten sind. Es ist nach sorgfältiger Prüfung nicht zu erwarten, dass der intensive Wettbewerb durch die Fusion eingeschränkt werden würde. Das Vorhaben konnte daher in der ersten Phase der Fusionsprüfung freigegeben werden.

Rücknahme der Anmeldung beim Fusionsvorhaben RWZ / Raiwa

Ebenfalls den Bereich Agrarhandel betrifft das Fusionsvorhaben der Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG, Köln (RWZ), und Raiffeisen Waren GmbH, Kassel (Raiwa). Die Parteien haben nach Einleitung des Hauptprüfverfahrens durch das Bundeskartellamt die Anmeldung am 28. Dezember 2020 zurückgenommen. Die Parteien wollen das Vorhaben umstrukturieren und sind darüber im Gespräch mit dem Bundeskartellamt.

Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.