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Zwei Jahre Verhandlungen

Bundestag beschließt Lieferkettengesetz

Der Bundestag hat nach jahrelangen Verhandlungen das Lieferkettengesetz beschlossen. Die Firmen müssen nun sicherstellen, dass ihre Produkte unter menschenwürdigen Bedingungen hergestellt wurden.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Bundestag hat am Freitag den Gesetzentwurf der Regierung für neue Sorgfaltspflichten in den Lieferketten beschlossen. Union, SPD und die Grünen stimmten dafür, dass große Unternehmen nun sicherstellen müssen, dass es bei der Produktion im Ausland keine Kinder- oder Zwangsarbeit sowie menschenunwürdige Bedingungen gibt. Auch Umweltzerstörungen, die Leid bei Menschen erzeugen, und Korruption sind von dem Gesetz erfasst. AfD und FDP stimmten dagegen.

Laut Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) habe eine Selbstverpflichtung wie in der Vergangenheit nicht gereicht. Das neue Gesetz soll ab 2023 gelten – und zwar vorerst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern. Von 2024 sinkt diese Schwelle auf 1.000, erklärt die Wirtschaftswoche.

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Wird einer Firma ein Missstand in der Lieferkette bekannt, soll sie zu Abhilfe verpflichtet werden. Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften bekommen die Möglichkeit, Betroffene vor deutschen Gerichten zu vertreten, wenn es Verstöße gibt. Bisher konnten Geschädigte nur selbst klagen, was die wenigsten taten.

Die Industrie warnte hingegen vor Nachteilen für den Mittelstand. Firmen müssten zu hohe Sanktionen fürchten. Erleichtert zeigen sich BDI und andere Wirtschaftsvertreter, dass zum Schluss der Gesetzesberatungen noch eine zivilrechtliche Haftung ausgeschlossen wurde, die über bereits bestehende Haftungsregeln hinausgeht.

Holzenkamp: „Besondere Rolle des Mittelstandes darf nicht gefährdet werden“

Erleichtert über die Klarstellung zur zivilrechtlichen Haftung zeigt sich DRV-Präsident Franz-Josef Holzenkamp. Zudem begrüßt der DRV, dass seine Forderung nach einer Gleichstellung von ausländischen Unternehmen mit Zweigniederlassungen in Deutschland mit hiesigen Unternehmen aufgenommen wurde.

Holzenkamp: „Einheitliche Wettbewerbsregeln für alle Akteure sind elementar, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.“ Wenngleich dies auf nationaler Ebene ein Schritt in die richtige Richtung ist, hält er eine europäische Lösung für unerlässlich: „Wir brauchen gleiche Regeln in ganz Europa, am besten sogar ein global level playing field. Nur so wird sichergestellt, dass für alle Unternehmen dieselben Bedingungen gelten und deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb nicht benachteiligt werden.“

Letztlich bestehen aber noch immer erhebliche Kritikpunkte seitens der Wirtschaft. Der DRV mahnt, dass die besondere Rolle des Mittelstandes nicht vernachlässigt werden darf. Dieser erwirtschaftet 53,5 % der Nettowertschöpfung in Deutschland. „Der Mittelstand ist entscheidend für das Wachstum und den Wohlstand unserer Volkswirtschaft“, so Holzenkamp. Kleine und mittelständische Unternehmen sind zwar nicht vom Anwendungsbereich des Gesetzes erfasst, werden in der Zukunft aber dennoch innerhalb der Lieferkette verpflichtet werden, die Sorgfaltsplichten einzuhalten.

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Oxfam wertet Gesetz als Minimallösung

Oxfarm-Mitarbeiterin Franziska Humbert spricht nur zum Teil von einem Erfolg. Einerseits würden Menschenrechte in der Wirtschaft nun endlich durch ein Gesetz geschützt. "Zumindest in der Theorie. Denn dieses Gesetz ist eine Minimallösung, ein Lieferkettengesetz light. Bis zuletzt hat die Wirtschaftslobby Hand in Hand mit Minister Altmaier beim Verwässern ganze Arbeit geleistet. Daher hat das Gesetz große Lücken", sagte sie am Freitag.

Zum Beispiel enthalte es keinen Schadensersatzanspruch, mit dem Arbeiter, die auf Bananen-, Trauben- oder Teeplantagen arbeiten, vor deutschen Gerichten erlittene Schäden gegen verantwortliche Supermarktketten einklagen können.

Außerdem müssten sich Unternehmen laut dem Gesetz zunächst nur um ihre unmittelbaren Zulieferer kümmern. "Die sitzen in der Lebensmittellieferkette aber zumeist in Deutschland und nicht dort, wo zum Beispiel Kinderarbeit an der Tagesordnung ist. Das ist nicht nur inkonsequent, sondern fällt sogar hinter die Praxis vieler Unternehmen zurück, die sich auch in Produktionsländern ihrer Produkte engagieren“, so Humbert.

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