Japan

EU baut Freihandelsabkommen JEFTA aus

Zwei Jahre nach Start des Abkommens werden zusätzlich 28 Herkunftsangaben gegenseitig anerkannt - 55 weitere sollen bald folgen.

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"Weitere wichtige Verbesserungen" beim Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Japan (JEFTA) hat nach eigener Aussage die Kommission erreicht.

Beidseitig seien nun jeweils 28 zusätzliche geografische Angaben geschützt. Die Liste soll für beide Parteien zeitnah um weitere 55 Herkunftsangaben ergänzt werden, heißt es. Zu Beginn des JEFTA-Vertrags war bereits die gegenseitige Anerkennung von jeweils mehr als 200 Herkunftsangaben vereinbart worden.

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Zollverfahren vereinfacht

Die Kommission verwies zudem darauf, dass seit dem Inkrafttreten von JEFTA die Verfahren für die Beantragung und den Erhalt von Zollpräferenzen „erheblich“ vereinfacht worden seien. Dadurch sei es für EU-Unternehmen leichter, Waren nach Japan zu exportieren.

Von den Vereinfachungen würden besonders auch kleine Unternehmen profitieren, da sie häufig nicht über die nötigen Mittel verfügten, um komplizierte Vorschriften auszuloten und anzuwenden.

Zusammengerechnet soll auf die EU und Japan ein Viertel des weltweiten Bruttoinlandsproduktes (BIP) entfallen; der bilaterale Handel belaufe sich auf rund 170 Mrd. € jährlich.

Potential gerade im Agrarhandel

JEFTA bietet nach Einschätzung von Experten gerade im Hinblick auf den Agrarhandel ein größeres Potential. Für Hartkäse, darunter Parmesan, Gouda sowie Cheddar, wird der japanische Importzoll - der zu Beginn des Jahres 2019 noch fast 30 % betragen hat - in den nun kommenden 13 Jahren schrittweise bis auf null abgesenkt. Für Weichkäse wie Mozzarella und Feta wurden die Zollsätze von damals bis zu 30 % bereits vollständig gestrichen.

Auch für Rindfleisch, das vor dem JEFTA-Start mit einem vergleichsweise hohen Zollsatz von 38,5 % belegt war, soll die Importabgabe in den kommenden 13 Jahren weiter progressiv reduziert werden, und zwar bis auf 9 %. Zudem dürfen seit 2019 gut 50.500 t EU-Rindfleisch pro Jahr zollfrei nach Japan exportiert werden.

Für Schweinefleischprodukte gilt dies seit zwei Jahren bereits ohne Mengenbegrenzung; vor JEFTA waren für diese Erzeugnisse aus der EU Zölle von bis zu 8,5 % von japanischer Seite erhoben worden.