Die EU-Kommission macht Ernst im Streit um mutmaßlich falsch deklarierten Biodiesel aus China: Laut einem am Freitag (19.7.) veröffentlichten Dokument der Generaldirektion für Handel (DG Trade) sollen ab dem 16. August vorläufige Antidumpingzölle zwischen 12,8 und 36,4 % auf Biodiesellieferungen aus China erhoben werden.
Hintergrund sind chinesische Lieferungen von als fortschrittlich und nachhaltig deklariertem Biodiesel in die EU, die im Verdacht stehen, nicht wie gekennzeichnet aus Abfallstoffen, sondern tatsächlich aus Palmöl hergestellt worden zu sein.
Dem Dokument zufolge sollen für unterschiedliche Hersteller jeweils eigene Zollsätze erhoben werden. Für die chinesische EcoCeres Group sollen demnach 12,8 % gelten, für die Zhuoyue Group 25,4 % und für die Jiaao Group 36,4 %.
Untersuchung bis Februar
Vorgesehen ist, dass die EU-Kommission ihre Anti-Dumping-Untersuchung bis zum 14. Februar 2025 fortsetzt. Sofern die Mitgliedstaaten nicht mit einer qualifizierten Mehrheit dagegen stimmen, kann die Behörde anschließend permanente Zölle für einen Zeitraum von fünf Jahren festlegen.
Biokraftstoff-Verband begrüßt Maßnahme
Ausdrücklich begrüßt wurden die von der EU-Kommission eingeleiteten Antidumpingmaßnahmen vom Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB). „Die Entscheidung ist ein wichtiges industriepolitisches Zeichen, das Bedeutung über den Biokraftstoffsektor hinaus entfaltet“, sagte VDB-Geschäftsführer Elmar Baumann. Sie zeige, dass die EU bei unlauteren Handelspraktiken nicht tatenlos zusieht.
„Wettbewerb bleibt aber unfair“
Baumann zufolge leidet die deutsche und europäische Industrie seit Anfang 2023 unter den chinesischen Importen. Deshalb begrüße man ausdrücklich die vorläufigen Zölle. „Aus unserer Sicht hätte deren untere Grenze allerdings höher liegen müssen, weil auf diesem niedrigen Niveau die gestiegenen Kosten eingepreist werden können“, stellte der VDB-Geschäftsführer klar. Der unfaire Wettbewerbsvorteil werde so nicht ausgeglichen.
Kritisch sieht man beim VDB außerdem Pläne der EU-Kommission, Hydrotreated Vegetable Oil (HVO) zunächst von den Regelungen auszunehmen. HVO wird bekanntlich unter anderem als sogenannter Sustainable Aviation Fuel (SAF) im Luftverkehr eingesetzt. „Ein solches Schlupfloch kann dazu führen, dass die Zölle ins Leere laufen“, warnte Baumann. Daher müsse auch SAF von den jetzt angekündigten Maßnahmen erfasst werden.