Der EU-Handelsausschuss unterstützt die Europäische Kommission darin, die Strafzölle gegen Russland und Belarus auf weitere Agrarprodukte sowie Stickstoffdünger zu erhöhen. Das federführende Gremium hat am Donnerstag (15.5.) mit 29 Ja- sowie sechs Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen das von der Brüsseler Behörde im Januar präsentierte Vorhaben angenommen.
Zölle könnten ab Juli gelten
Das Europaparlament soll das Votum am kommenden Donnerstag (22.5.) beim sogenannten Mini-Plenum in Brüssel abnicken. Die Mitgliedstaaten haben bereits im März fast einstimmig für das neue Zollpaket votiert. Sollten die Parlamentarier zustimmen, könnte der Zeitplan der Kommission, die Zölle bereits ab Juli zu erheben, noch aufgehen.
Bis zu 430 € Zoll pro Tonne Dünger
Die Brüsseler Behörde hatte vorgeschlagen, neben den bereits bestehenden Zöllen auf Getreide und Ölsaaten zusätzlich Abgaben auf stickstoffhaltige Düngemittel zu erheben. Vorrangig mit dem Ziel, die Abhängigkeit der EU von den beiden Drittstaaten deutlich zu reduzieren. Dafür könnten die Zollsätze für Importdünger aus Russland und Belarus nach einer Übergangsphase von drei Jahren um bis zu 430 Euro je Tonne hochgesetzt werden. Sobald das Gesetz verabschiedet ist, soll schrittweise in das Zollregime eingestiegen werden.
Neben verschiedenen Stickstoffdüngern sollen auch andere Agrarerzeugnisse aus Russland und Belarus ins Visier genommen werden. Kommissionskreisen zufolge zählen hierzu vor allem Honig, verschiedene Nebenprodukte der Zuckerherstellung, Nüsse sowie diverse Tierfette.
COPA: "Nicht auf Kosten der Bauern!"
Die EU-Ausschüsse der Bauernverbände (Copa) und ländlichen Genossenschaften (Cogeca) drängen derweil mit Nachdruck auf Sonderhilfen für die Landwirtschaft, um den drohenden Anstieg der N-Düngerpreise abzufedern. Ohne Zugang zu erschwinglichen Düngemitteln drohe den EU-Bauern ein weiterer Verlust an Wettbewerbsfähigkeit.
Zugleich bekräftigen die Dachverbände ihre Unterstützung bei der Bewältigung geopolitischer Herausforderungen. „Die europäischen Landwirte dürfen jedoch nicht diejenigen sein, die den Kollateralschaden zu tragen haben“.