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Rechtssicherheit

Getreidehandel mahnt klare Haftungsregeln im Lieferkettengesetz an

Der Getreidehandel sieht die Gefahr, dass bürokratischer Druck durch das Lieferkettengesetz an kleine und mittlere Unternehmen weitergegeben wird. Nachbesserungen erwarte man bei den Haftungsregeln.

Lesezeit: 2 Minuten

Klare Haftungsregeln in dem von der Bundesregierung geplanten Lieferkettengesetz hat der Verein der Getreidehändler der Hamburger Börse (VdG) angemahnt.

„Regelungen zu Haftungsklagen müssen im Gesetz verständlich und übersichtlich formuliert sein, um den Unternehmen weiterhin Rechtssicherheit zu geben“, stellte VdG-Geschäftsführer Christof Buchholz klar. Auch müssten die Verbraucher für die Macht ihrer Kaufentscheidungen sensibilisiert und ebenso in die Verantwortung eingebunden werden.

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Buchholz begrüßt, dass das Lieferkettengesetz zunächst nur für Großunternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern gelten soll. Große Unternehmen seien aufgrund ihrer Kapazitäten sicher eher in der Lage, Auflagen in einem gewissen Rahmen zu erfüllen, ohne dass es sie zu sehr belaste.

„Wir sehen jedoch auch die Gefahr, dass entstehender bürokratischer Druck indirekt an kleine und mittlere Unternehmen weitergegeben wird, was für diese kaum zu stemmen sein wird“, gab er zu bedenken. Das Gesetz müsse hier klare Vorgaben formulieren, damit die Verantwortung so angemessen verteilt werde, dass sie für das jeweilige Unternehmen tragbar sei.

Ohnehin gebe es in Deutschland bereits zivil- und wettbewerbsrechtliche Regelungen, die umfangreichen Schutz für die Vertragsparteien in der Lieferkette bieten würden. „Nationale Gesetze helfen nur begrenzt“, ist der VdG-Geschäftsführer überzeugt. Zudem dürften durch das nationale Lieferkettengesetz keine Wettbewerbsnachteile für deutsche gegenüber internationalen Unternehmen entstehen. „Die Politik muss daher eine gemeinsame Lösung auf europäischer Ebene etablieren“, appellierte Buchholz.

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