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Gastkommentar

Hitzefrei für Schlachtviehtransporte?

Der Entwurf der Tierschutztransport-VO von Ministerin Klöckner schreckt Viehhändler auf. Sollte die Verordnung so kommen, dürften viele Spediteure im Sommer 2021 Hitzefrei haben.

Lesezeit: 3 Minuten

Während sich die Hundehalter noch darüber aufregen, dass sie demnächst per Verordnung, 2-mal pro Tag Gassi gehen müssen, steht den Tierhaltern größerer Ärger ins Haus.

In einem Referentenentwurf zur Tierschutztransport-VO heißt es: „Beförderungen nach Satz 1 müssen spätestens nach 4,5 Stunden beendet sein, wenn nicht sichergestellt ist, dass zu jedem Zeitpunkt während der Beförderung in dem Bereich, in dem die Tiere sich während des Transportes aufhalten, eine Temperatur von nicht mehr als 30°C herrscht.“

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Eine Beförderung dürfte zeitlich definiert sein als Beladung mit dem ersten Tier und Entladung des letzten Tieres. Die 4,5 Stunden stammen übrigens aus unionsrechtlichen Sozialvorschriften. Nach dieser Zeit muss der Fahrzeugführer eine Pause einlegen. Der kühlende Fahrtwind bleibt dann aus. Die Verordnung gilt für Tiere auf dem Transport zum Schlachtbetrieb. Soweit zur Theorie des Verordnungsgebers – und Frau Klöckner will in Sachen Tierschutz punkten.

Fahrzeuge ohne Ventilatoren bleiben bei Hitze leer

In der Praxis beobachtet man aber, dass sich Transportfahrzeuge ohne Ventilatoren beim Beladen schon ab 23 Grad in der Sonne durch die Wärmeabgabe der Tiere auf über 30 Grad aufheizen. Für diese LKW wäre ab nächsten Sommer bei mittelprächtigen Sommertemperaturen bei 4,5 Stunden wohl Schluss. Altkühe oder Schlachtsauen sammeln und dann noch zum Schlachtbetrieb fahren geht dann nur noch bei schlechtem Wetter.

Der Verordnungsentwurf sieht eine Ausnahme für LKW (Typ 2-Zulassung) mit Ventilatoren und laufender Temperaturmessung vor. Die dürfen demnach bis zu 8 Stunden fahren, wenn „die Lüftungssysteme auch während der Standzeiten die Temperatur im Innenraum im Bereich der Außentemperatur gehalten werden können.“

Das Problem: Über die teure Typ 2-Zulassung verfügen auch viele LKW mit Ventilatoren nicht. Und die im Aluminium verankerten Temperaturfühler sind ein spezielles Thema. Eine Außentemperatur von 30 Grad wird allein durch Verblasen der Luft auf 37 Grad warme Schweine im Inneren des LKW auch nicht kühler!

Bundesländer müssen noch zustimmen

Noch ist die Verordnung nicht in Kraft. Vor 2021 wird sie nicht mehr rechtsgültig. Und die Bundesländer werden auch noch ihre Meinung abgeben. Die hatten sich aber schon mit AMK-Beschluss vom September 2019 auf eine maximale Innentemperatur von 30 Grad festgelegt. Man warte also ab.

Vieles spricht dafür, dass bei über 30 Grad längere Transporte künftig schwierig werden. Das wäre alles noch zu händeln, wenn man in heißen Zeiten abends oder nachts die Tiere am Schlachtbetrieb anliefern könnte. Doch leider gibt auf wenigen deutschen Schlachtbetrieben ausreichend Wartebuchten dafür. Bei dem Thema haben Genehmigungsbehörden und die QS GmbH gleichermaßen die Zeichen der Zeit nicht erkannt.

Im Sommer 2021 stehen „heiße“ Diskussionen an – wer wohin wie lang noch fahren darf! Wenn dann Schweine in zu warmen Ställen liegen bleiben, hat das mit Tierschutz wohl wenig zu tun!

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