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Köckler: „Den Bauern ist kein Schaden entstanden“

Agravis zahlt freiwillig ein hohes Bußgeld an das Kartellamt. Der Konzernchef erklärt, warum den Landwirten trotzdem kein Schaden entstanden sei.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Agravis-Konzernchef Dr. Dirk Köckler wirkte geschockt aber auch irgendwie erleichtert, dass das Kartellverfahren zum Pflanzenschutzgeschäft nun bald abgeschlossen werden kann. Nachdem die Genossenschaft gestern die Strafhöhe von 43,7 Mio. € bekannt gegeben hatte, erläuterte der Konzern am heutigen Donnerstag gegenüber top agrar noch einige Hintergründe zu dem Verfahren. Über fünf Jahre hat das Bundeskartellamt demnach den Fall untersucht und im vergangenen halben Jahr die außergerichtliche Einigung erarbeitet. Die Agravis hat sich nach eigener Aussage dabei stets kooperativ gezeigt.

Von dem Verfahren betroffen sind insgesamt 13 Pflanzenschutzmittel-Großhändler, die über Jahrzehnte mit der sogenannten grünen Liste gegen Kartellrecht verstoßen haben. „Die grüne Liste gibt es seit den 70er Jahren und diente als Orientierungshilfe“, erklärte Köckler. Diese Liste beschreibe alle auf dem Markt befindlichen Pflanzenschutzmittel mit detaillierten Angaben zu Wirkstoffen, Anwendungsgebieten, Wirkungsgrad und Gebindegrößen. Sie enthalte aber eben auch Preise, die der Großhandel untereinander abgestimmt habe. Und genau das sei das Problem gewesen.

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"Die grüne Liste hat den Wettbewerb nicht eingeschränkt"

Der Agravis-Vorstand betonte, dass diese gemeinsam erstellte Liste von der gesamten Branche sowie von Behörden als Arbeitsgrundlage genutzt wurde. Am Ende habe aber jeder Landwirt oder Abnehmer den Preis individuell verhandelt. „Es war früher ein regelrechter Sport unter Landwirten, die Pflanzenschutzmittelpreise zu vergleichen“, so Köckler. Er sei deshalb überzeugt, dass den Landwirten kein Schaden entstanden sei.

Den Wettbewerbshütern aus Bonn ist das aber offenbar egal. Sie beanstanden dieses Vorgehen für den Zeitraum von 1997 bis 2015 und haben unter Berücksichtigung von Umsätzen, Bedeutung des Unternehmens, Dauer etc. das hohe Bußgeld festgelegt. „Das Kartellamt legt die Bebußung generell losgelöst von einem wirtschaftlichen Schaden fest“, erklärte Köckler. Angesichts der engen Margen im Landhandel hält er die Höhe der Bebußung aber für viel zu hoch.

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