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Bundeskartellamt

Landhandel: RaiWa Kassel und RWZ Köln dürfen kooperieren

Die beiden großen Agrarhändler RaiWa Kassel und RWZ Köln dürfen enger zusammenarbeiten. Das gab am Mittwoch das Bundeskartellamt bekannt. Die Kasselaner werden 19 Standorte der Kölner übernehmen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Raiffeisen Waren-Zentrale Köln (RWZ) und Raiffeisen Waren GmbH Kassel gaben vor einem Jahr bekannt, dass sie kooperieren wollen. Das Kartellamt gab nun am Mittwoch den Erwerb von 19 Landhandels-Standorten der Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG (RWZ) Köln, durch die Raiffeisen Waren GmbH (RaiWa) in Kassel frei. Aufgrund von wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes mussten die Unternehmen zuvor ihre ursprünglichen Pläne anpassen. Freigegeben wurde auch die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens, der Raiffeisen AgriTrading Rhein-Main GmbH & Co. KG, das Agrarerzeugnisse (Getreide und Ölsaaten) auf Großhandelsebene vermarkten soll.

Das Vorhaben habe vor allem Auswirkungen auf verschiedene regionale Märkte bei der Erfassung von Getreide und Ölsaaten sowie bei dem Vertrieb von Saatgut, Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln, so das Bundeskartellamt. „Die Unternehmen hatten ursprünglich geplant, künftig enger zusammenzuarbeiten und mehrere Gemeinschaftsunternehmen zu betreiben. Unsere Ermittlungen bei Wettbewerbern und Landwirten haben aber deutlich gemacht, dass dieses Vorhaben den Wettbewerb auf den Agrarmärkten vor allem in Hessen erheblich behindert hätte. Die Unternehmen haben schließlich ihr Vorhaben angepasst und so unsere wettbewerblichen Bedenken ausräumen können“, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

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Mehrere Anläufe beim Kartellamt

RWZ und RaiWa hatten zunächst im Juli 2020 die Gründung dreier Gemeinschaftsunternehmen beim Bundeskartellamt angemeldet, diese Anmeldung aber wegen der Unvereinbarkeit der gemeinsamen Kontrolle mit dem genossenschaftsrechtlichen Förderprinzip Ende August 2020 wieder zurückgenommen. Im Anschluss daran wurde ein modifiziertes Vorhaben angemeldet, wonach RWZ und RaiWa die Gemeinschaftsunternehmen wechselseitig alleine kontrollieren sollten. Nachdem das Bundeskartellamt ein vertieftes Hauptprüfverfahren eingeleitet und wettbewerbliche Bedenken geäußert hatte, haben RWZ und RaiWa diese Anmeldung Ende Dezember 2020 zurückgenommen und das Vorhaben erneut umstrukturiert.

Neues Gemeinschaftsunternehmen unbedenklich

Die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens für die gemeinsame Vermarktung von Agrarerzeugnissen von RWZ und RaiWa ist laut Kartellamt mit Blick auf die betroffenen Großhandelsmärkte für Getreide und Ölsaaten fusionskontrollrechtlich unbedenklich, da die gemeinsamen Marktanteile niedrig sind und sich das Vorhaben sogar wettbewerblich positiv auswirke.

Die RaiWa ist ein Handelsunternehmen für Produkte und Dienstleistungen aus dem Agrarbereich und betreibt 62 Standorte vor allem in Hessen, Thüringen und Sachsen. Sie erzielte 2019 einen Umsatz von rund 1,6 Mrd. €, so der Pressedienst des Bundeskartellamtes. Die RWZ bezeichnet sich selbst als die drittgrößte landwirtschaftliche Hauptgenossenschaft Deutschlands und betreibt ca. 150 Agrarstandorte in weiten Teilen von Nordrhein-Westfalen, Hessen, Thüringen, Sachsen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Sie habe 2019 Umsatzerlöse von rund 2,2 Mrd. € erzielt.

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