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MKS-frei-Status: Öffnen die Drittlandmärkte nun doch schneller?

Deutschland gilt wieder als MKS-frei – zumindest in weiten Teilen. Öffnen sich die Exportmärkte in Drittländern also bald wieder? Wir haben beim Verband der Fleischwirtschaft nachgefragt.

Lesezeit: 2 Minuten

Schneller als erwartet hat Deutschland den Freiheitsstatus für MKS zurückerlangt. „Dass es dem Bundesministerium (BMEL) gelungen ist, die Anerkennung einer Zonierung und damit den Freiheitsstatus von der Maul- und Klauenseuche für den größten Teil Deutschlands durch die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) zu erreichen, ist ein großer Erfolg“, sagt Steffen Reiter, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Fleischwirtschaft e.V. (VDF).

Doch wer glaubt, nun seien allen Drittlandexporte wieder ungehindert möglich, der irrt. Das Problem: Viele Drittstaaten sehen die Freiheit des gesamten Bundesgebiets von MKS als Liefervoraussetzung. Die Anerkennung der Zonierung durch die Einrichtung einer sogenannten „Containment-Zone“ in den betroffenen Gebieten Brandenburgs ist daher „nur“ eine gute Basis. „Wir müssen mit den Drittstaaten jetzt über die Wiederaufnahme von Fleischexporten aus den freien Gebieten verhandeln“, erklärt Reiter.

Wann öffnen die Drittlandexporte?

Ob diese Verhandlung zu einer schnelleren Öffnung der Märkte führt, ist nicht sicher. Der neue MKS-frei-Status für fast ganz Deutschland ist aber sicherlich ein großer Vorteil in den Gesprächen, meint Reiter. Grundsätzlich gelten auch weiterhin folgende Fristen:

  • Erst 3 Monate nach dem letzten MKS-Fall (also am 10. Januar plus Abschluss entsprechender Bekämpfungsmaßnahmen) kann ganz Deutschland, also auch die noch bestehende Eindämmungszone in Brandenburg, wieder den internationalen Status „frei von MKS“ erlangen. Das wäre frühestens Ende April.

  • In den Exportbescheinigungen für Drittstaaten werden dann verschiedene zusätzliche Wartezeiten angegeben, z.B.: „6 Monate nach Wiedererlangung des Status MKS-frei“.

  • Diese Wartezeit variiert je nach Bestimmungsland zwischen 3 und 12 Monaten.

Gut möglich, dass Drittländer auf eine MKS-Regionalisierung auf Basis des neuen WOAH-Status einlassen oder sich die Fristen in den Gesprächen nun verkürzen lassen. Besonders wichtig seien hier die Verhandlungen mit Großbritannien, Südkorea, Kanada und Vietnam, erklärt Reiter.

Unterschiede bei Wartezeiten

Das sind konkrete Beispiele für derzeit vereinbarte Wartezeiten in den Bestimmungsländern:

  • Südkorea: MKS-Freiheit für 1 Jahr (= 12 Monate), keine Impfung erlaubt im selben Zeitraum

  • Kanada: MKS-Freiheit für 90 Tage (= 3 Monate)

  • Singapur: MKS-Freiheit für 6 Monate, Impfverbot gemäß WOAH-Freiheitstatus.

BMEL muss dran bleiben

Der VDF begrüßt, dass das Ministerium trotz der neuen Lage bereits den Antrag zur Wiedererlangung des Status „MKS-frei ohne Impfung“ für ganz Deutschland vorbereitet. Das könnte bei Ländern wichtig sein, die an den Wartezeiten festhalten, damit keine Zeit verloren geht.

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