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Nach Kartellverstößen durch Genossenschaften - Amt erarbeitet Leitlinien

Im Zuge von Verstößen einiger Genossenschaften gegen das Kartellrecht sowie durch den Strukturwandel im Agrarhandelsbereich und vermehrten Onlinehandel soll das Bundeskartellamt Leitlinien erarbeiten

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundeskartellamt hat am Dienstag den Entwurf von Leitlinien zur Vereinbarkeit des Genossenschaftswesens mit dem Kartellrecht veröffentlicht. Interessierte Kreise werden gebeten, nun im Rahmen einer öffentlichen Konsultation Stellungnahmen abzugeben.

Genossenschaften spielen in vielen Bereichen des Wirtschaftslebens in Deutschland eine wichtige Rolle. Die Kooperation im Verbund kann es gerade kleineren Unternehmen ermöglichen, ihre Stellung im Markt zu stärken und damit den Wettbewerb beleben. Gleichzeitig handelt es sich bei Genossenschaften und ihren Mitgliedern um Marktteilnehmer, deren Verhalten sich in den – nicht immer auf den ersten Blick abschließend zu bewertenden – kartellrechtlichen Grenzen bewegen muss.

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„Genossenschaften sind in der deutschen Unternehmenslandschaft eine nicht wegzudenkende Gesellschaftsform und spielen in verschiedenen Wirtschaftsbereichen eine wichtige Rolle. Es überrascht deshalb nicht, dass über die Jahre auch genossenschaftlich organisierte Unternehmen von Kartellrechtsverfahren betroffen waren“, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts.

In diesem Zusammenhang habe sein Haus verschiedentlich Rechtsunsicherheiten bezüglich der kartellrechtlichen Spielräume und Grenzen einer genossenschaftlichen Betätigung thematisiert. Zugleich führten die zunehmende Digitalisierung wirtschaftlicher Abläufe und die Entwicklung der Digitalökonomie zu Umbrüchen, auf die sich auch die Genossenschaften einstellen müssten, und die neue Fragen für die genossenschaftliche Zusammenarbeit aufwerfen, sagt Mundt. „Mit diesen Leitlinien wollen wir gerade auch kleinen und mittelgroßen Genossenschaften Hinweise an die Hand geben, um selbst einschätzen zu können, wo die Grenze zwischen notwendiger, sinnvoller Kooperation einerseits und illegalem Verhalten andererseits verläuft."

Warum werden Leitlinien nötig?

Vor dem Hintergrund vergangener Verfahren des Bundeskartellamts gegen genossenschaftlich organisierte Unternehmen sowie mit Blick auf die offenen Fragen, die der Strukturwandel im Agrarhandelsbereich sowie das Erstarken des Onlinehandels mit sich bringen, sieht der Koalitionsvertrag 2018 vor, dass Leitlinien für die Vereinbarkeit mit dem deutschen Kartellrecht entwickelt werden sollen.

Diesem Wunsch kommt das Bundeskartellamt nun nach. Ziel der nun im Entwurf veröffentlichten Leitlinien ist es, (nicht nur) genossenschaftlich organisierten Unternehmen auch anhand von Praxisbeispielen Hintergrund, Zweck und Reichweite des Kartellverbots und mögliche Spielräume für die genossenschaftliche Arbeit zu erläutern. Die Hinweise richten sich gerade auch an Unternehmen kleiner und mittlerer Größe, die oftmals keine fortlaufende, speziell kartellrechtliche Beratung in Anspruch nehmen können.

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