Fachleute der Landwirtschaftskammer NRW empfehlen, dass die europäischen Zuckeranbieter und -abnehmer baldmöglichst einen Zuckerfuture installieren, der dem europäischen Markt entspricht.
Fachleute der Landwirtschaftskammer NRW empfehlen, dass die europäischen Zuckeranbieter und -abnehmer baldmöglichst einen Zuckerfuture installieren, der dem europäischen Markt entspricht. Der Weißzuckerfuture in London sei dazu nicht geeignet und gehöre spätestens seit der Änderung der ZMO im letzten Jahr „eingestampft“, schreibt Berater Hans Jürgen Hölzmann im Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben.
Dieser Future bildet seiner Meinung nach in keinster Weise den europäischen Kassamarkt ab, von dem nur kleinste „Ramsch-Mengen“ auf dem Weltmarkt „entsorgt“ werden. Sollte dieser Future nicht an der Börse verschwinden – oder sollten die Kontraktspezifikationen nicht den Gegebenheiten angepasst werden -, so kann dieser Future zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen auf dem europäischen Markt führen.
Für einen wegweisenden Future müssten laut Hölzmann die Kontraktspezifikationen der Realität bzw. dem, was der europäische Markt verlangt, entsprechen. Gleichzeitig müssten am Kassamarkt entsprechende mengten mit der gleichen Spezifikation gehandelt werden. Zu den Spezifikationen zählen in erster Linie neben den üblichen Qualitätsanforderungen des Weißzuckers
eine definierte Zuckerherkunft, Erzeugung und Produktion aus der EU (Regionalität)
eine GVO-freie Produktion (Qualitätsversprechen)
eine subventionsfreie und sozialverträgliche Produktion (Mindeststandards)
Dies wird laut Berater Hölzmann von vielen Süßwarenherstellern verlangt und auch häufig schon beim Verkauf ihrer Produkte ausgelobt. „Die aufgeführten Attribute sind heutzutage in aller Munde und derartige Ware wird am Markt bevorzugt zu besseren Konditionen nachgefragt. Warum nicht auch bei einem hochwertigen Produkt wie Zucker? Warum sollte die europäische Zuckerproduktion, die diese Anforderungen erfüllt, nicht auch von diesem neuen Markt profitieren?“, fragt der Fachmann.
Der sogenannte Weltmarkt-Roh-Rohr-Zuckerfuture Nr. 11 und der Londoner Weißzuckerfuture Nr. 5 würden diesen Spezifikationen bei Weitem nicht entsprechen und seien für eine Preisfindung auf dem europäischen Zuckermarkt daher nicht geeignet.
„Dennoch muss klar sein, dass für die Importparität des Roh-Rohrzuckers neben den speziellen Bedingungen in den Erzeugerländern der Euro/Dollar-Kurs von ausschlaggebender Bedeutung bleibt“, so Hölzmann im Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben.
Lesen Sie im Wochenblatt dazu den großen Schwerpunkt "Was macht der Zuckerpreis?" ab Seite 28!
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Fachleute der Landwirtschaftskammer NRW empfehlen, dass die europäischen Zuckeranbieter und -abnehmer baldmöglichst einen Zuckerfuture installieren, der dem europäischen Markt entspricht. Der Weißzuckerfuture in London sei dazu nicht geeignet und gehöre spätestens seit der Änderung der ZMO im letzten Jahr „eingestampft“, schreibt Berater Hans Jürgen Hölzmann im Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben.
Dieser Future bildet seiner Meinung nach in keinster Weise den europäischen Kassamarkt ab, von dem nur kleinste „Ramsch-Mengen“ auf dem Weltmarkt „entsorgt“ werden. Sollte dieser Future nicht an der Börse verschwinden – oder sollten die Kontraktspezifikationen nicht den Gegebenheiten angepasst werden -, so kann dieser Future zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen auf dem europäischen Markt führen.
Für einen wegweisenden Future müssten laut Hölzmann die Kontraktspezifikationen der Realität bzw. dem, was der europäische Markt verlangt, entsprechen. Gleichzeitig müssten am Kassamarkt entsprechende mengten mit der gleichen Spezifikation gehandelt werden. Zu den Spezifikationen zählen in erster Linie neben den üblichen Qualitätsanforderungen des Weißzuckers
eine definierte Zuckerherkunft, Erzeugung und Produktion aus der EU (Regionalität)
eine GVO-freie Produktion (Qualitätsversprechen)
eine subventionsfreie und sozialverträgliche Produktion (Mindeststandards)
Dies wird laut Berater Hölzmann von vielen Süßwarenherstellern verlangt und auch häufig schon beim Verkauf ihrer Produkte ausgelobt. „Die aufgeführten Attribute sind heutzutage in aller Munde und derartige Ware wird am Markt bevorzugt zu besseren Konditionen nachgefragt. Warum nicht auch bei einem hochwertigen Produkt wie Zucker? Warum sollte die europäische Zuckerproduktion, die diese Anforderungen erfüllt, nicht auch von diesem neuen Markt profitieren?“, fragt der Fachmann.
Der sogenannte Weltmarkt-Roh-Rohr-Zuckerfuture Nr. 11 und der Londoner Weißzuckerfuture Nr. 5 würden diesen Spezifikationen bei Weitem nicht entsprechen und seien für eine Preisfindung auf dem europäischen Zuckermarkt daher nicht geeignet.
„Dennoch muss klar sein, dass für die Importparität des Roh-Rohrzuckers neben den speziellen Bedingungen in den Erzeugerländern der Euro/Dollar-Kurs von ausschlaggebender Bedeutung bleibt“, so Hölzmann im Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben.
Lesen Sie im Wochenblatt dazu den großen Schwerpunkt "Was macht der Zuckerpreis?" ab Seite 28!