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NRW: Haltungsvorgaben bei Rindern steigen, aber nicht so schnell

NRW-Rindermäster müssen sich auf strengere Vorgaben bei der Tierhaltung einstellen. Das MUNLV plant aber keine schnelle Umsetzung der geplanten Tierschutzleitlinie.

Lesezeit: 3 Minuten

Die niedersächsische Tierschutzleitlinie „Rindermast“ sorgt auch unter NRW-Bullenmästern weiter für Diskussionen. Sie dient als Vorlage für NRW und wäre für viele Mäster eine große Herausforderung. Der Chef-Veterinär des NRW-Landwirtschaftsministeriums (MUNLV) Prof. Dr. Friedhelm Jaeger versuchte deshalb bei der gestrigen Arbeitskreissitzung des WLV in Münster, den Mästern die Angst vor einer schnellen Umsetzung der neuen Vorgaben zu nehmen. „Wir wollen die Leitlinie nicht einfach scharf stellen“, stellte er klar. Es gehe darum einen Prozess anzustoßen und man sei gesprächsbereit, so Jaeger. Er halte grundsätzlich aber ein verlässliches Regelwerk für die Haltung von Mastrindern für notwendig, weil aus Brüssel und Berlin auf absehbare Zeit kein Vorstoß zu erwarten sei. Die Länder müssten deshalb in Vorleistung treten.

Jaeger sieht die Leitlinie auch als Bestandteil der nationalen Nutztierstrategie. „Es macht keinen Sinn die Rinder dabei außen vor zulassen“. Außerdem brauche man eine Grundlage für mögliche Förderungen in der Rinderhaltung. Es gehe auch darum Planungssicherheit für die Betriebe zu schaffen. In der aktuellen Diskussion um TA-Luft müsse man zudem wissen, wohin sich die Rinderhaltung entwickele. Aktuell verhindere TA-Luft ja oft, dass sich Betriebe in Richtung Tierwohl entwickeln, sagt Jaeger.

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Gewinn sinkt um 37 %

Konkret geht es bei der niedersächsischen Leitlinie im Wesentlichen um folgende Punkte:

  • Neubauten: Flächenbedarf in der Endmast (über 650 kg) mindestens 3,5 m2 (siehe unten)
  • In Altbauten gilt das in spätestens 12 Jahren. In zwei Jahren müssen Endmast-Bullen auch in Altbauten mindestens 2,7 m2 Platz haben.
  • Einflächenbuchten, die sich nicht unterteilen lassen, müssen komplett mit Gummi ausgelegt sein. (Die Kosten für Gummimatten liegen derzeit bei ca. 75 €/m2)
  • Mindestens zwei Tränken pro Bucht und davon maximal eine Saug-/Nippeltränke

Vor allem der Flächenbedarf sorgte unter den anwesenden Bullenmäster für Bauchschmerzen. „Das treibt unsere Kosten massiv nach oben“, sagte ein Mäster. Christopher Kneip von der Landwirtschaftskammer NRW belegte dies mit konkreten Zahlen. Er rechnete die Folgen der Leitlinie für einen Musterbetrieb mit 150 Bullen vor. Unterm Strich könne dieser Betrieb nach der Umstellung nur noch 120 Bullen halten, so Kneip. Die Investitionskosten hielten sich dabei zwar noch in Grenzen. Aber die Abstockung des Viehbestands führe zu einem deutlichen Rückgang des Betriebszweig-Ergebnisses um rund 10.000 Euro bzw. 37 %. Dabei habe er sogar sehr konservativ gerechnet, so Kneip.

Einig waren sich die Anwesenden Mäster darin, dass die Leitlinie den Strukturwandel weiter beschleunigt. Die Investitionen und die fehlende Wirtschaftlichkeit dürften die Zahl der Betriebsaufgaben ansteigen lassen, so die Meinung. Es sei deshalb wichtig lange Übergangsfristen zu vereinbaren. Auch Betriebe, die vor drei bis fünf Jahren investiert hätten, würden durch zu kurze Fristen hart getroffen, weil die Abschreibung noch lange laufe. Höhere Vorgaben für Neubauten sahen die meisten Mäster hingegen weniger problematisch. Dabei könne jeder frei entscheiden, ob er sich darauf einlasse. Der WLV möchte nun in einer Arbeitsgruppe die Knackpunkte noch mal genauer ausarbeiten und mit dem Ministerium diskutieren.

Niedersachsen preschte vor

Bisher gab es keine offiziellen Regelungen zur Haltung von Mastrindern. Niedersachsen hatte Anfang 2018 mit seiner "Tierschutzleitlinie für die Mastrinderhaltung" als erstes Bundesland einheitliche Vorgaben für die Haltung von Mastrindern (ab 7 Monaten) aufgestellt. Auch in Nordrhein-Westfalen gibt es bisher keine verbindlichen Vorgaben für die Haltung von Mastrindern.

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