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Rundholz-Rahmenvereinbarung bei den öffentlichen Forstbetrieben akzeptiert

Die Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel (RVR) liegt in der Branche bereits Rohholzgeschäften zugrunde. Vor allem in den öffentlichen Forstbetrieben ist eine hohe Durchdringung zu beobachten. Dies berichtete Dr. Järmo Stablo aus der Geschäftsstelle des Ständigen Ausschusses zur RVR bei einem Statusseminar.

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Die Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel (RVR) liegt in der Branche bereits Rohholzgeschäften zugrunde. Vor allem in den öffentlichen Forstbetrieben ist eine hohe Durchdringung zu beobachten. Dies berichtete Dr. Järmo Stablo aus der Geschäftsstelle des Ständigen Ausschusses zur RVR bei einem Statusseminar, das Ende September im Rahmen der 4. Thementage des Kuratoriums für Waldarbeit und Forsttechnik (KWF) stattfand.


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Wie der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) dazu am Dienstag vergangener Woche (10.10.) feststellte, wird die RVR von den Anwendern nach Einschätzung Stablos mehrheitlich positiv bewertet, wobei sie von Rohholznachfragern primär im Bereich des Nadelstammholzes kritischer beurteilt werde. An Punkten, zu denen das Regelwerk - noch - keine praxistauglichen, akzeptierten Regelungen biete, werde gearbeitet. Mit zeitnahen Ergebnissen sei für die Qualitätssortierung von Laubholz zu rechnen, zitierte der DFWR Stablo.


Bei der Podiumsdiskussion bestand laut Forstwirtschaftsrat Einigkeit zwischen den Vertretern der Waldbesitzer und der Holzverarbeiter darüber, dass für die entwickelten Anforderungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zu fotooptischen Messsystemen, Holzvollerntern und Rundholzvermessungsanlagen eine Paketlösung angestrebt werde. Ebenfalls einig sei man sich in Bezug auf grundlegende Eigenschaften von Vermessungsverfahren wie Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Verlässlichkeit.


Ergänzt und betont worden sei von der Abnehmerseite, dass auch die Genauigkeit der Messverfahren ein zentrales Kriterium dafür darstelle, ob diese geeignet für das zu vermessende Gut seien. Bei den Rundholzvermessungsanlagen bestehe weiterhin Beratungsbedarf darüber, unter welchen Bedingungen eine neue Variante der Bestimmung des Mittendurchmessers in die PTB-Regelwerke Eingang finden könne. Bei dieser wird laut DFWR im Vergleich zum Status quo im Mittel ein kleinerer Durchmesser ermittelt, der in die Volumenberechnung Eingang finden kann. Für die Sägeindustrie sei es bedeutsam, auch bei der Werksvermessung über die deutschen Grenzen hinauszublicken und sich dem dort in Verwendung befindlichen Verfahren der Mittendurchmesserermittlung anzunähern. Aus Perspektive der Forstbetriebe würden damit aber die heutigen technischen Möglichkeiten der Werkseingangsvermessung von Stammholz nicht ausreichend ausgeschöpft.

 

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