Mit Blick auf die neue Programmphase der Initiative Tierwohl (ITW) ab 2025 versucht die Müller Gruppe mit ihren Standorten Birkenfeld, Ulm und Bayreuth ihre süddeutsche Rohstoffbasis an ITW-Schweinefleisch zu sichern. Die teilnehmenden Mäster sollen bereits ab dem 1. Januar 2025 über die höheren und vertraglich zugesicherten ITW-Zuschläge in Verbindung mit weiteren Zuschlägen im Programm gehalten werden.
Bis 10,50 € pro ITW-Schwein
Mäster, die ausschließlich ITW-Ferkel beziehen, erhalten einen Aufschlag von 7,50 €/Mastschwein. Mäster, die zwar die neuen ITW-Standards einhalten, aber die Ferkel nicht ausschließlich von den ITW teilnehmenden Betrieben beziehen, bekommen 6,50 €/Mastschwein.
Wenn die Mäster die entsprechenden Herausforderungen erfüllen, zahlt Müllerfleisch ITW-Betriebe zusätzlich einen Tiergesundheitsbonus, einen Systemvertragsbonus und einen Regionalzuschlag für süddeutsche Herkünfte im Wert von jeweils 1 €/Schwein. Im Gesamtpaket ergibt das dann bis zu 10,50 €/pro Schwein.
Appell an die Mäster: "Bleibt im ITW-Programm!"
„Trotz der erneut steigenden Haltungsvorgaben und somit auch zusätzlichen Aufwendungen ab 2025 für die teilnehmenden Mastbetriebe in der neuen ITW-Programmphase appellieren wir an unsere Schweinehalter, im ITW-Programm zu bleiben und sich aktiv dieser Herausforderung zu stellen“, so Geschäftsführer Stefan Müller.
LEH will ITW mit regionaler Herkunft
Weil zahlreiche süddeutsche Eigenmarken des Lebensmitteleinzelhandels, zum Teil mit regionaler Herkunft, auf ITW-Programmen basieren, will Müllerfleisch mit seiner Initiative diesen gemeinsamen Marktzugang und damit auch die süddeutschen Regionalzuschläge sichern. Die Erzeugerorganisationen und der private Viehhandel unterstützen diese Initiative, versichert das Schlachtunternehmen.
12,5 % mehr Platz plus drei Maßnahmen zu Buchtenstrukturierung
Im Zuge der Einführung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung werden die ITW-Kriterien für die Schweinemast ab Januar 2025 an die Stufe „Stall + Platz“ der staatlichen Tierhaltungskennzeichnungsverordnung angepasst. Dementsprechend müssen ab Januar 2025 dann 12,5 % statt bisher 10,0 % mehr Platzangebot für die Tiere bei den teilnehmenden Mästern als gesetzlich vorgeschrieben eingehalten werden.
Zusätzlich müssen auf einer Liste von neun Kriterien zur Buchtenstrukturierung drei weitere Maßnahmen umgesetzt werden. Die Umsetzung der Kriterien erfolgt bei allen ab Januar 2025 neu eingestallten Tieren. Ab 01.04.2025 sind diese dann für alle Mastschweine verpflichtend.