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Tönnies passt Preismaske an

Angesichts des "Schweinestaus" passt nun auch Tönnies seine Abrechnungsmaske mit erhöhten Gewichten an.

Lesezeit: 2 Minuten

Nach vier Wochen Produktionsstopp ist die Schlachtung von Tönnies am Standort Rheda-Wiedenbrück in der vergangenen Woche wieder angelaufen. Das Unternehmen schlachtet mit den aktuell bestehenden Auflagen nach wie vor mit reduzierter Kapazität, sodass die Schlachtgewichte weiter ansteigen werden.

Um die landwirtschaftlichen Partner zu entlasten und Preissicherheit zu geben, wird die Abrechnungsmaske mit Wirkung zum 23.07.2020 nach dem Muskelfleischanteil angepasst. Der Gewichtskorridor wird insgesamt um 7 kg nach oben verschoben. Diese Anpassung gilt für die Schlachtstandorte Rheda-Wiedenbrück, Weißenfels sowie Sögel.

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Bei der Abrechnung der Masteber wird Tönnies ebenfalls auf die erhöhten Schlachtgewichte reagieren und Masteberpartien mit einem durchschnittlichen Gewicht von >105 kg mit mindestens 0,940 Indexpunkte/kg auf Basis der Autofom-Daten bewerten. Zusätzlich zur Maskenerweiterung werden wir Tiere mit einem Schlachtgewicht von >120 kg mit einem Mindestpreis von 1,00 €/kg Schlachtgewicht abrechnen.

„Die Behörden haben uns nun die Perspektive gegeben, auch am Standort Rheda-Wiedenbrück wieder zu schlachten und die Kapazität stufenweise hochzufahren“, sagt Dr. Wilhelm Jaeger, Leiter der Abteilung Landwirtschaft. „Daher bieten wir nun unverzüglich unseren landwirtschaftlichen Partnern eine Preisperspektive und Kalkulierbarkeit.“

Anm. d. Red.: Für die Tönnies-Standorte gelten allerdings zwei verschiedene Masken: Für Weißenfels:

2 Cent Zuschlag/kg SG gibt es für einen Muskelfleischanteil zwischen 59,0 bis 60,0% (bei Schinken schier > 18kg, darunter 1 Cent). Liegt der MFA zwischen 60,1 und 61 %, gibt es 1 Cent Zuschlag (unter 18 kg Schinken 0 Cent).

Für Rheda und Sögel gilt folgende Maske, in der es 1 Cent Zuschlag in der MFA-Spanne 59,0 bis 61,0 % (Schinken über 18 kg) gibt:

Kritik von Seiten der Landwirtschaft gibt es an der Verschiebung des optimalen Gewichtskorridors um 7 kg nach oben. Die Verschiebung gilt sowohl für die Untergrenze (86,0 --> 93,0 kg) als auch für die Obergrenze. Tiere zwischen 86 und 93 kg, die sonst in der MAske gewesen wären, bekommen nun einen Abzug von 3 Cent. Hinzu kommt: MFA-Zuschläge (s.o.) gibt es damit ebenfalls erst ab 93 kg SG, z.B. ein 92 kg-Schwein mit 60 % MFA bleibt zuschlagsfrei.

Die leichteren Tiere finanzieren damit die schwereren, die abzugsfrei bleiben.

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