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Wegen Vogelgrippe werden Freilandeier knapp

Vor dem Hintergrund der aktuellen Vogelgrippe-Fälle hält die deutsche Geflügelwirtschaft die befristete Aufrechterhaltung der Stallpflicht für die weiterhin richtige Maßnahme, um eine Ausweitung der Vogelgrippe zu verhindern und die Geflügelbestände bestmöglich vor den H5-Viren zu schützen.

Lesezeit: 2 Minuten

Vor dem Hintergrund der aktuellen Vogelgrippe-Fälle hält die deutsche Geflügelwirtschaft die befristete Aufrechterhaltung der Stallpflicht für die weiterhin richtige Maßnahme, um eine Ausweitung der Vogelgrippe zu verhindern und die Geflügelbestände bestmöglich vor den H5-Viren zu schützen.


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Gleichwohl stellt die in vielen Regionen Deutschlands mittlerweile seit knapp zwölf Wochen geltende Stallpflicht insbesondere die Halter von Freiland-Legehennen vor eine schwierige Situation, worauf der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) und der ihm angeschlossene Bundesverband Deutsches Ei (BDE) aufmerksam machen.


Nach Ablauf dieser zwölf Wochen müssen die eigentlich aus Freilandhaltung stammenden Eier im Handel als Eier aus Bodenhaltung gekennzeichnet werden. „Das bedeutet, dass bundesweit vorübergehend so gut wie keine Freilandeier mehr erhältlich sein werden“, erklärt ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke und wirbt bei Verbrauchern und Handel um Verständnis für das eingeschränkte Angebot. „Die Legehennenhalter möchten ihren Hennen lieber heute als morgen wieder den Zugang zum Freiland ermöglichen, wir müssen aber akzeptieren, dass der Schutz der Tiere Vorrang hat.“


Ripke appelliert insbesondere an den Handel, die geltenden Lieferbeziehungen aufrecht zu erhalten und den bekannten Lieferanten treu zu bleiben, auch wenn diese keine Freilandeier liefern können. „In diese Situation sind die Legehennenhalter ohne eigenes Verschulden geraten“, betont Ripke. Zudem habe die Wirtschaft berechtigte Hoffnung, dass sich die Situation mit wärmer werdenden Temperaturen bereits in wenigen Wochen deutlich entschärfen werde.


Darüber hinaus sind aus Sicht des ZDG staatliche Ausgleichszahlungen für die zu erwartenden wirtschaftlichen Einbußen bei Vermarktung der Freilandeier als Bodenhaltungseier geboten. Als erstes Bundesland hat heute Schleswig-Holstein angekündigt, den Legehennenhaltern Ausgleichsgelder zur Verfügung zu stellen. „Diese Bereitschaft zur Unterstützung begrüßen wir ausdrücklich“, zeigt sich Ripke dankbar für den Vorstoß aus Schleswig-Holstein, der die Notwendigkeit derartiger Ausgleichszahlungen belege. Zu reden sei hingegen noch über die konkrete Höhe sowie über eine bundesweite Regelung, so Ripke: „Wir fordern alle Bundesländer und den Bund auf, hier eine bundesweit gemeinsame Lösung zu finden.“

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