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Weihnachtsbäume richtig bewerten

Bewirtschaften Sie eine Weihnachtsbaumkultur, müssen Sie diese auch richtig in der Buchführung bilanzieren. Wir zeigen, wie Sie die Bäume bewerten, ohne Streit mit dem Betriebsprüfer zu riskieren.

Lesezeit: 8 Minuten

Um diese Jahreszeit will jeder einen haben: einen Weihnachtsbaum. Ob klein oder groß, ob Nordmanntanne oder Blaufichte – zwischen 23 und 25 Mio. festlich geschmückte Nadelbäume stehen jedes Jahr in deutschen Wohnzimmern. Etwa bis zu 4.000 Produzenten sind haupt- oder nebenberuflich mit dem Anbau und der Kulturpflege von Christbäumen beschäftigt.

Wenn jedoch der Betriebsprüfer auf den Hof kommt, gibt es häufig ein Problem: Die Bäume sind nicht richtig in der Buchführung erfasst. Das kann teuer werden. Denn das Finanzamt schätzt die Erstanlagekosten häufig zu hoch ein. Wir klären, was Sie beachten müssen.

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Erstanlagekosten berechnen

Bei Weihnachtsbäumen handelt es sich um eine mehrjährige Kultur. Diese liefert nach einer Wachstumszeit von mehr als einem Jahr nur einen einmaligen Ertrag und Sie können den Baum nur einmal schlagen bzw. verkaufen. Die Kultur zählt damit zum Umlaufvermögen, schließlich sind die Bäume zum Verkauf bestimmt und dienen nicht dauerhaft dem Betrieb.

Bei mehrjährigen Kulturen müssen Sie nicht die einzelne Pflanze für die Bewertung heranziehen, sondern Sie bewerten die in sich geschlossene Pflanzenanlage getrennt nach Pflanzenart, Alter und räumlicher Lage mit den Erstanlagekosten.

Wenn Sie also zum Beispiel 2 ha Weihnachtsbäume bewirtschaften, davon 1 ha in Gemarkung A, 1 ha in Gemarkung B, handelt es sich um zwei eigenständige Anlagen, die Sie je einzeln bewerten müssen. Als Erstanlagekosten gelten solche, die in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Anlage einer Kultur entstehen. Dazu zählen Kosten für die Jungpflanzen und die Arbeitserledigungskosten für die Kulturanlage/Pflanzung.

Die Bewertung einer Weihnachtsbaumkultur war bisher sehr umständlich und es existierten keine zuverlässigen Zahlen. Finanzämter und Betriebsprüfer setzten häufig zu hohe Werte an. Seit 2019 stellt das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. (KTBL) erstmalig Werte für Christbaumkulturen bereit, an denen Sie sich für eine Bewertung orientieren können.

Hierzu ein Beispiel: Landwirt Huber (Name erfunden) hat neben seinem Ackerbaubetrieb auch eine kleine Kultur mit Weihnachtsbäumen. Um die Erstanlagekosten zu berechnen, addiert er die Arbeitserledigungskosten der Pflanzung, sowie die Kosten für die Jungpflanzen. Die Arbeitserledigungskosten setzen sich wiederum aus den Lohnkosten und den Maschinenkosten zusammen.

Die Lohnkosten sind davon abhängig, wie hoch der Anteil der bewerteten Arbeit ist, also wie viele der Arbeiten der Landwirt in Eigenregie übernimmt. Wenn er oder nicht entlohnte Familienarbeitskräfte alle Arbeiten selbst übernehmen, liegt der Anteil bei 0%. Bei 100% erfolgt die Bearbeitung vollständig durch entlohnte Arbeitskräfte (Arbeitnehmer oder Lohnunternehmer). 30% ist in diesem Fall der Mittelwert (angelehnt an den Standardherstellungskosten des BMEL-Jahresabschlusses).

Wichtig: Bewerten Sie nur die Arbeit von bezahlten Arbeitnehmern. Die Arbeitsleistung des Betriebsinhabers brauchen Sie nicht berücksichtigen.

Für die Lohnkosten multipliziert der Landwirt den Arbeitszeitbedarf für die Pflanzung mit dem Lohnansatz, den er hier mit 17 €/Std. annimmt. Diesen Wert liefert ebenfalls das KTBL. Er entspricht dem Kalkulationswert für den Preis für eine Arbeitskraft für Arbeiten mit Spezialmaschinen.

Die Maschinenkosten ergeben sich aus den fixen und den variablen Kosten. Sowohl die Arbeitserledigungskosten als auch die Kosten der Jungpflanzen sind abhängig von der Anzahl der zu pflanzenden Nadelbäume je Hektar. Bei Huber stehen 7.000 Bäume/ha. Das Pflanzen erfolgte mit einer 2-reihigen Pflanzmaschine und einem 83 kW-Trecker. Anschließend wurden die Bäume angetreten. Für das Pflanzen waren insgesamt 45 Arbeitskraftstunden pro Hektar (AKh/ha) notwendig. Der Landwirt pflanzte dreijährige Sämlinge. Deren Preis ist natürlich von der Baumart abhängig.

Eine junge Nordmanntanne kostet ca. 34 Cent, der Preis einer jungen Blaufichte beträgt ca. 22 Cent. Huber hatte sich für Nordmanntannen entschieden. Demzufolge belaufen sich die Kosten für das Pflanzgut auf 2.380 €. Hätte er Blaufichten gewählt, wären es 1.540 € (Übersicht 1).

Die Arbeitserledigungs- und Pflanzgutkosten bilden zusammen die Erstanlagekosten der Kultur. In Abhängigkeit der bewerteten Arbeit ergeben sich für Nordmanntannen Erstanlagekosten zwischen 3150 und 3935 €/ha. Diese muss Landwirt Huber in seinem Umlaufvermögen aktivieren. Da das Pflanzgut für die Blaufichten günstiger ist, bewegen sich die Erstanlagekosten hier zwischen 2310 und 3095 €/ha (Übersicht 1).

Zum Vergleich: Nach den Wertansätzen des KTBL betragen die Erstanlagekosten max. etwa 4.000 €/ha. Verschiedene Fälle aus der Praxis zeigen hingegen, dass Finanzämter und Betriebsprüfer die Kosten bisher zum Teil mit bis zu 10.200 €/ha deutlich zu hoch einstuften.

Pflegekosten und Gemeinkosten müssen Sie im Übrigen nicht aktivieren. Als Gemeinkosten gelten beispielsweise Kosten der allgemeinen Verwaltung, für Steuer, Versicherungen oder Bürokosten. Die Kosten können Sie nur dem Betrieb insgesamt zuordnen und keinem Produktionsverfahren direkt. Düngen Sie die Bäume, wenden Pflanzenschutzmittel an oder nehmen Maßnahmen zur Bodenbearbeitung in der stehenden Kultur vor, zählen diese Kosten als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben.

Angemessen abschreiben

Bei Weihnachtsbaumplantagen ist es üblich, dass Sie nicht alle Bäume auf einen Schlag verkaufen, sondern über mehrere Jahre. Theoretisch müssen Sie den Bestandswert um jeden einzelnen Baum mindern, den Sie der Kultur entnehmen. Jeder neu gepflanzte Baum würde den Bestandswert hingegen entsprechend erhöhen.

Diese Herangehensweise ist jedoch in der Praxis sehr umständlich und unverhältnismäßig aufwendig. Schreiben Sie die Bäume daher über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ab – obwohl die Nadelbäume als Umlaufvermögen gelten. Es handelt sich hierbei nicht um eine Abschreibung (AfA) im klassischen Sinne, sondern um eine pauschale Herabsetzung des Bestandswertes in der Zeit, in der Sie die Bäume aus der Kultur entnehmen.

Etwa vier Jahre nach dem Pflanzen der Weihnachtsbäume erreichen sie eine verkaufsfähige Größe. Verkaufen Sie dann die Bäume anschließend über einen Zeitraum von vier Jahren, entspricht die Nutzungsdauer acht Jahre. Sie müssen den Bestandswert der Kultur daher im Umlaufvermögen entsprechend jährlich um 25 % ab dem Einschlag mindern.

Pflanzen Sie hingegen im Gegenzug die gleiche Menge an Weihnachtsbäumen wieder neu, wie Sie geschlagen haben, stimmen die zu aktivierenden Erstanlagekosten mit der Wertminderung überein.

Zaun nicht vergessen

Die meisten Christbaumkulturen sind umzäunt, um die Bäume vor Wildverbiss zu schützen. Auch die Kosten für den Zaun müssen Sie einkalkulieren. Hier liefert das KTBL ebenfalls Richtwerte. Beachten Sie aber, dass der Zaun ein eigenständiges Wirtschaftsgut ist, das Ihrem Betrieb dauerhaft dient und nicht zum Verbrauch bzw. Verkauf bestimmt ist. Daher zählt die Umzäunung zum unbeweglichen abnutzbaren Anlagevermögen. Sie können die Kosten über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben. Bilanzieren Sie den Zaun also mit den Anschaffungs-/ Herstellungskosten, vermindert um die AfA. Die Nutzungsdauer des Zaunes richtet sich nach der Standzeit der Bäume. Diese beträgt acht Jahre.

Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten sind maßgeblich von der Länge und Art des Zaunes abhängig. Bei den Arbeitsgängen unterscheiden Sie zwischen fixen und variablen Kosten.

Die fixen Kosten fallen unabhängig von der Länge des Zaunes an (z.B. Torbau und Eckpfähle). Die variablen Kosten sind abhängig von der Zaunlänge (z.B. Wildschutzzaun ziehen). Die Gesamtkosten errechnen Sie aus den variablen Kosten pro Meter multipliziert mit der Gesamtlänge des Zaunes. Dazu addieren Sie die fixen Kosten. Bei einer Zaunlänge von 400 m für eine Kultur von 1 ha können Sie Kosten von 1980 € ansetzen (400 mx4,52 €/m variable Kosten + 172,30 € fixe Kosten).

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Verkauf der Bäume: Richtig besteuern

Verkaufen Sie Weihnachtsbäume, müssen Sie den korrekten Steuersatz wählen: Hier kommen mehrere Möglichkeiten in Betracht:

  • Pauschalierer: Bieten Sie Bäume aus Ihrer Kultur an, müssen Sie 10,7% Umsatzsteuer (USt.) berechnen. Sind es welche, die Sie bei der Durchforstung Ihres Waldes gewonnen haben, fallen nur 5,5% an, da sie als forstwirtschaftliche Erzeugnisse zählen.
  • Optierer: Bei der Regelbesteuerung gilt der ermäßigte Steuersatz von 7% bzw. aktuell 5%.

Umsatzsteuerfrei ist der Weihnachtsbaum nur, wenn Sie Kleinunternehmer sind und Ihr Umsatz pro Kalenderjahr nicht mehr als 22000 € beträgt. Verkaufen Sie Bäume an Privatpersonen, z.B. direkt ab Hof, brauchen Sie keine Rechnung ausstellen und keine USt. ausweisen. Beachten Sie aber unbedingt die Anforderungen zur Kassenführung. Sie müssen beispielsweise aufzeichnen, wann Sie wie viele Bäume verkauft haben. Liefern Sie hingegen an einen Händler, denken Sie an den Ausweis der Steuer: Ihr Geschäftspartner wird auf eine Rechnung bestehen, da er die Vorsteuer ziehen kann.

Verkaufen Sie Tannenzweige, berechnen Sie 7% USt. Wenn Sie diese oder einen Baum hingegen geschmückt mit Schleifen oder Kugeln anbieten, fallen 19% USt. an. Das gilt auch für Adventsgestecke oder -kränze.

Achtung: Bis Ende 2020 gilt eine befristete Senkung der USt., um die Folgen der Corona-Pandemie abzufedern: Der reguläre Steuersatz sinkt von 19% auf 16%, der ermäßigte von 7% auf 5%. Die Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe bleiben gleich.

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