Speise- und Pflanzkartoffeln sowie übriges Pflanzgut aus der EU dürfen seit Anfang Februar nicht mehr nach Weißrussland exportiert werden. Damit hat sich Minsk dem seit 1. Juli 2013 geltenden Einfuhrstopp des Zollunionspartners Russland wegen angeblicher Nichteinhaltung von phytosanitären Auflagen angeschlossen. Der Föderale Aufsichtsdienst für die Tier- und Pflanzengesundheit (Rosselkhoznadzor) Russlands begrüßte die Entscheidung Minsks. Mit der weißrussischen Seite, so Rosselkhoznadzor, sei seit dem Inkrafttreten der Maßnahme in Russland über die Notwendigkeit eines gleichartigen Vorgehens verhandelt worden.
Anfang Januar hatte sich die Aufsichtsbehörde in Moskau über illegale Angebote von EU-Kartoffeln im russischen Handel beschwert, die vermutlich über Weißrussland geliefert worden waren. Dem Nachbarland wurde mit einer härteren Gangart und Gegenmaßnahmen gedroht. Zugleich wurde jedoch eine Lockerung des Einfuhrverbots im Bereich von Pflanzkartoffeln aus der EU in Aussicht gestellt. Wie bei der russischen sind auch bei der weißrussischen Einfuhrsperre diejenigen Lieferungen von Baum- und Pflanzschulen ausgenommen, die bei gemeinsam mit europäischen Fachleuten durchgeführten Inspektionen als frei von Quarantäneschaderregern anerkannt wurden. Dazu gehören laut Landwirtschaftsministerium in Minsk 44 polnische sowie drei ungarische Betriebe, aber auch jeweils ein Unternehmen in Deutschland und in Lettland.
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