Der 15. Februar 1959 markierte in der Bundesrepublik Deutschland den Beginn einer neuen Ära der Geschwindigkeitsüberwachung im Straßenverkehr. An diesem Tag wurde im Regierungsbezirk Düsseldorf erstmalig ein mobiles Radargerät eingesetzt.
Die Polizei Waldeck-Frankenberg erinnert sich an einige Besonderheiten und Kuriositäten:
So warf ein gemessener und anschließend angehaltener Pkw-Fahrer vor Wut sein aus dem Mund entnommenes Gebiss den kontrollierenden Beamten vor die Füße. Ein weiterer drehte um und kehrte zur Messstelle zurück. Dort zeriss er vor den Augen der verdutzt schauenden Beamten seinen Führerschein. Anschließend übergab er ihnen die Schnipsel mit der Bemerkung: "Den brauche ich jetzt nach der hohen Überschreitung sowieso nicht mehr".
Eine weitere Kuriosität stellte ein fotografierter Lkw dar, der scheinbar ohne Fahrer unterwegs war. Auf dem Bild waren weder Fahrer noch Lenkeinrichtung zu erkennen. Des Rätsels Lösung: Ein Milchsammelfahrzeug war mit Rechtslenkung ausgestattet. Seine rechte Sitzposition auf dem vermeintlichen Beifahrersitz sowie das Lenkrad wurden durch die eingeblendete Geschwindigkeitsmessung abgedeckt.
Auch landwirtschaftliche Fahrzeuge können zu schnell fahren. So wurden eine Zugmaschine mit Anhänger, die regulär nur 25 km/h fahren durfte, mit 42 km/h gemessen. Folge: Neben der Geschwindigkeitsüberschreitung war die Zulassungsfreiheit des Anhängers erloschen. Es folgte eine Verkehrsstrafanzeige wegen fehlender Zulassung und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Dazu noch folgender kleiner Film...