Aber: Laut DüV darf eine Düngung nicht erfolgen, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist. Taut gefrorener Boden am gleichen Tag auf, ist eine Gabe von 60 kg Gesamt-N/ha erlaubt. Höhere Gaben sind nur auf befahrbaren, frostfreien Böden möglich.
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