Drückte die Polizei früher bei älteren Gespannen noch die Augen zu, so schauen sie heute genauer hin. Auch wenn es nur kurze Fahrten vom Feld oder Wald zum Hof sind, die Vorschriften müssen eingehalten werden.
In den Fokus des Verkehrsdienstes der Polizei fiel so z.B. ein Landwirt in Lübbecke. Der 77-Jährige fuhr mit seinem Fendt-Schlepper samt Anhänger entlang einer Bundesstraße. Hierbei war der Anhänger bis weit über die Ladekante mit Spaltholz beladen. Eine Ladungssicherung gegen Herabfallen fehlte. Bei der weiteren Überprüfung des Gespanns traten weitere Mängel zutage. Der Traktor hatte unter anderem den letzten TÜV-Termin um vier Jahre überzogen. Der Anhänger - Baujahr 1961 - hatte Brems- und Beleuchtungsmängel. Dem Fahrer erwartet nun eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige mit Bußgeld. Der Traktor muss umgehend beim TÜV vorgeführt werden.