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Barbara Hendricks war 2016 noch für eine Glyphosat-Verlängerung

Lesezeit: 2 Minuten

Tilo Jung hat am 14.4.2016 Bundesumweltministerin Barbara Hendricks gefragt, ob sie Glyphosat verbieten würde. Die SPD-Politikerin erklärte damals, das könne man ja nicht machen, das würde einen Shit-Storm bedeuten.Ab Minute 43 sagt sie:

„Und wir haben uns verständigt, der Landwirtschaftsminister und ich: Wenn die Europäische Union entsprechend Rücksicht nimmt auf die Artenvielfalt, dann kann die Bundesregierung der Verlängerung auch zustimmen, aus meiner Sicht.“ Für die Frage der Gesundheitsschädlichkeit sei der Gesundheitsminister zuständig.


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Das Video hat das Bundesagrarministerium von Christian Schmidt nochmals gestreut. Damals bestand eine Einigung der Bundesregierung (BMEL, BMWi, BMUB) zur Zustimmung zu einer Wiedergenehmigung. Die Einigung enthielt eine deutliche Berücksichtigung der Belange im Hinblick auf Biodiversität, mit der das BMUB die Einigung begründet hat.



Und im zweiten Video kündigt Hendricks am 12. Mai 2016 die Einigung mit Hinweis auf das Vorsorgeprinzip auf:


„Das Glyphosat negative Auswirkungen auf die Umwelt hat, ist nachgewiesen. Das muss bei der Zulassung umfassend berücksichtigt werden. Ob gegen Glyphosat auch gesundheitliche Bedenken zu Recht bestehen oder nicht, ist derzeit umstritten. Aus guten Gründen folgen wir in Deutschland und Europa dem Vorsorgeprinzip. Das heißt, solange wir nicht zweifelsfrei wissen, ob Glyphosat für die Gesundheit unbedenklich ist, sollten wir diese Chemikalie auch nicht zulassen. Deshalb werden die SPD-geführten Ministerien einer Verlängerung der Zulassung von Glyphosat nicht zustimmen.“



Anmerkung: Die Einigung der Bundesregierung (BMEL, BMWi, BMUB) zur Zustimmung einer Wiedergenehmigung wurde mit der Begründung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes unmittelbar vor der Abstimmung in Brüssel seitens BMUB aufgekündigt.

 

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks begründet am 15. März 2017 nach dem Ergebnis der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), den Wirkstoff Glyphosat als NICHT krebserregend einzustufen, ihre ablehnende Haltung nun wieder mit Fragen der Biodiversität (siehe Einigung erstes Zitat):



„Das Vorsorgeprinzip gilt für mich nicht nur in Gesundheitsfragen, sondern selbstverständlich auch bei Fragen der Artenvielfalt und beim Schutz der Umwelt.“

 

Anmerkung: Die Berücksichtigung der Belange des Artenschutzes war die Grundlage für die Einigung zur Wiedergenehmigung im Jahr 2016 bzw. damit wurde die Einigung seitens BMUB begründet.

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