Mein Gebäude steht teilweise auf Nachbargrund: Wem gehört es?
Ein Teil meines Wirtschaftsgebäudes aus 1933 steht auf einem Grundstück der Kirche. Bei größeren genehmigten Umbauarbeiten in 1974 ist diese Tatsache weder dem Architekten noch der Genehmigungsbehörde aufgefallen.
- Wer ist Eigentümer des Gebäudes?3
- Welche Pflichten und Rechte habe ich an dem Gebäudeteil und dem Grundstück nach all den Jahren?4
- Welche Lösungen gibt es?5
- Welche Lösungen gibt es?6
- Grundsätzlich ist der Eigentümer des Grundstücks auch der Eigentümer der darauf stehenden Gebäude. Wenn allerdings ein Teil des Gebäudes auf dem Nachbargrundstück steht, liegt ein rechtswidriger Überbau vor. Dieser kann entschuldigt sein, wenn er weder auf Vorsatz...
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