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Das sagen Landwirte zur Breitverteiler-Entscheidung von Bayern

Nach der Entscheidung Bayerns und Baden-Württembergs, die Breitverteilung von dünner Gülle zu erlauben, fordern viele Landwirte, dies bundesweit zu ermöglichen. Es gibt aber auch kritische Stimmen.

Lesezeit: 5 Minuten

Nachdem Bayern Mitte September bekannt gab, dass mit Wasser verdünnte Rindergülle bis zu einem TS-Gehalt von 4,6 % weiterhin mit dem Breitverteiler ausgebracht werden kann, weckte das Begehrlichkeiten bei Landwirten in vielen anderen Bundesländern. Denn die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber begründete ihre Entscheidung mit Ergebnissen einer neuen wissenschaftlichen Untersuchung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft.

Umfrage: Mehrheit für bundesweite Erlaubnis

Bei einer Umfrage auf top agrar online sprach sich eine Mehrheit der Teilnehmer dafür aus, die Ausnahmenregelung für Rindergülle bundesweit auszudehnen. Ein Viertel der Teilnehmer stimmte dafür aus, die Breitverteilung von dünner Gülle auch für separierte Gülle, Gärrest und Schweinegülle zu erlauben. 19 % waren dagegen, weil viele Betriebe schon in bodennahe Ausbringungstechnik investiert hatten.

Einige unserer top agrar-Leser teilen ihre ganz persönliche Meinung zur Breitverteiler-Diskussion mit Ihnen und uns. Sie berichten aus ihrem Arbeitsalltag, von eigenen Erfahrungen, Fragen und Problemen mit der Entscheidung.

Ein offenes, freundschaftliches und respektvolles Diskussionsklima liegt uns auch nach der Überarbeitung unseres Kommentarbereichs weiterhin am Herzen. Wir wollen Ihnen jederzeit die Möglichkeit geben, Ihre Meinung zu den Themen, die die Landwirtschaft bewegen, zu äußern. Dafür stellen wir Ihnen wöchentlich eine Sammlung unserer Leserzuschriften zu verschiedenen Themen zusammen.

Alle Meinungsbeiträge in diesem Artikel stammen von unseren Leserinnen und Lesern. Sie geben nicht unbedingt die Meinung unserer Redaktion wieder.

Wir behalten uns vor, die Einsendungen gekürzt in diesem und ähnlichen Formaten zu veröffentlichen.

Zu: "Bayern: Gülleausbringung mit Breitverteiler bleibt möglich"

In Bayern dürfen Landwirte unter bestimmten Bedingungen auch nach dem 1. Februar 2025 flüssige Wirtschaftsdünger mit dem Breitverteiler auf ihr Grünland ausbringen. Bis zu einem TS-Gehalt von 4,6 % ist damit die Ausbringung von Rindergülle mit Breitverteiltechnik weiter erlaubt. Einige Leser teilen ihre Meinung:

Wissenschaftlich fundierte Regeln bitte bundesweit

"Wenn die bayrische Regelung auf einer wissenschaftlichen Grundlage beruht, sollte sie bundesweit für alle Betriebe gelten. Umgekehrt bedeutet das aber auch, dass die anderen Regelungen nur durch Schätzungen oder ideologisch zu begründen sind - weg damit!" (Siebert,  BS Wangen)

15 ha sind zu wenig

"Der Vorschlag ist gut und wäre auch praxisgerecht, aber die 15 ha ist doch eine Lachnummer. Wissen die nicht die Betriebsgröße der meisten Nebenerwerbslandwirte? 30ha wäre in Ordnung." (Robert Renner)

Breit verteilt und schnell versickert

"Ich habe eh sehr dünne Kuhgülle durch Reinigungswasser, Gülle-Lagune usw. Nach Ausbringung und etwas Regen ist in ein paar Tagen auf dem Grünland nichts mehr zu sehen, im Gegensatz zu den Streifen die man noch wochenlang sieht und evtl. wieder ins Futter bringt." (Udo Möllenberg)

Zu: "Sollte die Breitverteilung von dünner Gülle bundesweit möglich bleiben?"

Nach der Entscheidung in Bayern, dass Bauern ab 2025 Rindergülle mit maximal 4,6 % TS-Gehalt weiter mit dem Breitverteiler ausbringen dürfen, kamen Forderungen auf, die Regeln auf andere Bundesländer auszudehnen. Wir haben bei unseren Lesern genauer nachgehakt. Sie teilen ihre Meinung zu den Forderungen:

Wer kontrolliert den genauen TS-Gehalt?

"Das ist ein Witz. Viele haben 100.000 € investiert, seit langer Zeit steht die Vorgabe fest. Wenige Monate vor Inkrafttreten wird die Vorgabe so verwässert, dass sie faktisch aufgehoben ist. Wer will nachweisen, ob 4,6 % TS oder nicht doch 4,8 % TS enthalten sind?" (Rüdiger Belke-Grobe)

Ein guter Kompromiss - wenn er bundesweit gilt

"Ich finde das einen guten Kompromiss und fände es gut, wenn dieser bundesweit greifen würde. Er könnte ja auch GV begrenzt sein. Zum Beispiel nur für Betriebe unter 100 GV." (Dieter Reifenhäuser)

Breit verteilt = besser verteilt

"Wir sind für Breitverteiler, weil die Verteilung besser ist. Bei bodennaher Ausbringung hat man oft Güllewürste, die im nächsten Schnitt wieder auftauchen." (Gerd Friesenborg)

"Die Breitverteilung bei leichtem Regen ist besser als alle anderen Techniken." (Ralf Krausmüller)

"Grünland sind meist Restflächen welche hängig oder nass sind, da ist jedes zusätzliche Kilo auch gefährlich und sorgt für unnötigen Bodendruck." (Martin Fehrenbach)

Bitte mehr mit Verstand entscheiden

"Es sollte für ganz Deutschland möglich gemacht werden, da es auf wissenschaftlichen Daten beruht und für Grünland das beste System ist. Der Hartnäckigkeit unserer Bayrischen Berufskollegen sei Dank. Egal ob sich die Landtechnik Hersteller bereits die Taschen vollgemacht haben, der Verstand müsste in vielen Bereichen mehr gebraucht werden, dann kommt es erst gar nicht so weit." (Winfried Klosterkamp)

Das würde meine Lagerprobleme entschärfen

"Durch separieren von Rindergülle komme ich unter 4,6 % TS. Das würde die Lagerprobleme entschärfen." (Hauke Hansen)

Die Technik ist gar nicht so schlecht

"Es gibt noch gut verteilende Breitverteilertechnik, die der Streifenverteilung qualitativ nichts nachstehen. Durchaus polemisch betrachtet: Braucht man den Stahl aus der Verschrottung der Gülletechnik für die Kriegswaffenherstellung? Frei nach dem Motto: "Gülletanks for Panzertanks"!" (Hans-Heinrich Wemken)

Zu: "Auch Baden-Württemberg erlaubt Breitverteiler für Rindergülle"

Nach Bayern erlaubt nun auch Baden-Württemberg die Breitverteilung von mit Wasser verdünnter Gülle bis zu einem TS-Gehalt von 4,6 %. Wie in Bayern gilt die Regelung jedoch nicht für separierte Gülle. Was Landwirte dazu zu sagen haben:

Gleiche Regeln und Verbote für alle!

"Wenn es um die Gleichbehandlung aller Landwirte geht, dann müsste das Verbot ab 2025 auch für alle Bundesländer ohne Ausnahme gelten. Denn es haben schon die meisten Landwirte in die neue Gülletechnik investiert und dafür in der Regel Kredite aufgenommenmen und Schulden gemacht." (Martina Hennecke)

Neuregelung um kurz vor 12 - leider zu spät!

"Ein Dankeschön an die Politik. Jetzt kurz vor 12 fällt es der Politik ein, besser gesagt den Bayern, eine Sonderregelung (Ausnahme) zu machen. Wir Landwirte haben unsere Investitionen gezwungenermaßen schon getätigt. Die Industrie hat dazu die Preise seit bekannt werden des finalen Termines 2025 schon lange angepasst und unser hart verdientes Geld gerne genommen. Danke, Danke für die doch so schnelle Lösung…" (Gerd Moser)

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