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Nachhaltigkeit: Es fehlen Gutachter

Lesezeit: 1 Minuten

Das Bundesumweltministerium hat einen Entwurf zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung vorgelegt. Damit will der Gesetzgeber die Frist für die Zertifizierung vom 30. Juni auf den 31. Dezember 2022 verlängern, wenn die Anlagenbetreiber nachweisen, dass es einen Mangel an Auditoren gibt. Genau das ist derzeit der Fall: Schon jetzt gibt es einen langen Zertifizierungsstau – trotz der mittlerweile über 200 registrierten Auditierenden, berichtet die für die Zertifizierung zuständige Sustainable Verification Scheme GmbH (SURE). „Wir brauchen dringend eine Verschiebung des Starts der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung auf den 1. Januar 2023“, sagt Sandra Rostek, die Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB). So laufe u.a. das Verbuchungssystem „Nabisy“ der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung noch nicht. Der Zeitdruck der Bundesregierung sei unverhältnismäßig, so Rostek: „Eine Zertifizierung von weit über 3000 Holzheizkraftwerken, Biogasanlagen, Biomasselieferanten und Verarbeitern ist nicht in einem halben Jahr zu leisten.“

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