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Neues EEG: Mit kleiner Biogasanlage auf Eigenstrom umsteigen?

Lesezeit: 2 Minuten

Für meine Biogaskleinanlage mit Güllevergärung erhalte ich aktuell 23 ct/kWh als Einspeisevergütung. Ab 1. Juli fällt die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz auf selbst verbrauchten Strom weg. Dann würde es sich für mich lohnen, den Biogasstrom zur Eigenversorgung zu nutzen. Derzeit zahle ich nämlich über 30 ct/kWh für den Strom.

  • Kann ich komplett auf Eigenstromversorgung umsteigen?3

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  • Muss ich dann aus der EEG-Vergütung aussteigen?4

  • Muss ich dann aus der EEG-Vergütung aussteigen?5

  • Fällt die EEG-Umlage für den Eigenstromverbrauch weg, rechnet sich der eigene Stromverbrauch für viele Biogasanlagenbetreiber. Das kann sich auch lohnen, wenn Sie eine vergleichsweise hohe Vergütung für den eingespeisten Strom erhalten oder den Strom an Dritte liefern wollen.6

  • Dafür müssen Sie auch nicht aus der EEG-Vergütung aussteigen. Denn das Gesetz lässt die sog. Überschusseinspeisung zu. Dabei können Sie den Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage und außerhalb des öffentlichen Netzes zunächst selbst nutzen oder an Dritte liefern. Den überschüssigen Strom speisen Sie in das öffentliche Netz ein. Der Netzbetreiber bezahlt diesen dann mit der Einspeisevergütung.7

Auch wenn Sie den Strom direkt vermarkten, können Sie unter die Überschusseinspeisung fallen. Das muss der Vertrag mit dem Direktvermarkter allerdings hergeben. Steht dort drin, dass Sie den gesamten Strom an den Direktvermarkter liefern, können Sie den Strom nicht anderweitig nutzen. Hier müssen Sie sich vorher abstimmen. Ist die Menge nach Abzug des Eigenverbrauchs sehr gering, hat der Direktvermarkter daran häufig kein Interesse. Hier sollten Sie sich dann über eine mögliche Kündigung des Vertrags rechtlich beraten lassen. Davor sollten Sie sich aber mit dem Netzbetreiber einig sein, vor allem hinsichtlich der technischen Einbindung der Biogasanlage.

Ebenfalls sollten Sie die Stromsteuer nicht vernachlässigen. Zwar ist der Eigenverbrauch aus Biogasanlagen mit einer installierten Leistung bis 1 MW steuerfrei. Trotzdem müssen Sie jährlich eine Stromsteueranmeldung abgeben.RA Dr. Manuela Herms, Prometheus Rechtsanwalts-gesellschaft mbH, Leipzig

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