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"963 Tage bis zur Pflanzenschutzmittelzulassung sind absolutes Behördenversagen"

Die EU-Kommission hat der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland ein schlechtes Zeugnis ausgestellt. U.a. werden die gesetzlichen Fristen für Zulassungsentscheidungen von den deutschen Behörden in keinem Fall eingehalten. Endlich sagt es mal einer, so Philipp zu Guttenberg, Präsident der AGDW.

Lesezeit: 2 Minuten

Die EU-Kommission hat - wie berichtet - der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland ein schlechtes Zeugnis ausgestellt. U.a. werden die gesetzlichen Fristen für Zulassungsentscheidungen von den deutschen Behörden in keinem Fall eingehalten.


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Erfreut, dass diesen Missstand endlich jemand benennt, zeigt sich Philipp zu Guttenberg, Präsident der AGDW – Die Waldeigentümer. "Dieses Ergebnis entspricht genau den Erfahrungen der Waldbewirtschafter und bestätigt unsere laufende Kritik: Bis eine Zulassung erteilt wird, haben die Schädlinge Teile unserer Wälder bereits kahlgefressen“, so Guttenberg.

 

Infolge des Klimawandels sei in Deutschland in den vergangenen Jahren die Zunahme von Schädlingen wie dem Eichen- und Kiefernprozessionsspinner deutlich zu beobachten. Milde Winter und trockene Sommer sind die Voraussetzungen für deren Verbreitung. Zu Guttenberg: „Als Waldeigentümer nehmen wir unsere Verpflichtung zum Walderhalt ernst. Wer seinen Wald vor diesen Schädlingen schützen will, kommt um den Einsatz von Pflanzenschutz als ‚ultima ratio’nicht herum.“

 

Bei den Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln hätten sich laut des Audit-Berichts die zuständigen Behörden statt der vorgegebenen 120 Tage durchschnittlich 757 Tage Zeit genommen, in einem Fall hätte die Entscheidung sogar 963 Tage gedauert. „Es handelt sich um ein Behördenversagen, wenn ein Waldeigentümer bis zu drei Jahre warten muss, um die Schädlinge in seinem Wald bekämpfen zu dürfen“, so die Kritik des Präsidenten. Oft komme jedoch jegliche Hilfe viel zu spät.

 

Für zu Guttenberg ist dies auch die Folge ideologischer Scheuklappen, mit denen die Führungsebenen mancher zuständigen Behörden ihre Entscheidungen treffen. Diese seien generell gegen den Einsatz chemischer Mittel, selbst wenn ganze Waldflächen vernichtet werden. „Dieser Fundamentalismus richtet einen großen wirtschaftlichen Schaden an, er zerstört die Lebensgrundlage ganzer Forstbetriebe“, sagte zu Guttenberg.

 

Begünstigt werde dieser Missstand, da seit der letzten Novelle des Pflanzenschutzgesetzes im Jahr 2012 vier Behörden für die Zulassung von Pflanzenschutz zuständig sind: das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, das Julius-Kühn-Institut, das Bundesinstitut für Risikobewertung und das Umweltbundesamt. Die Verantwortung liege nicht – wie in anderen Mitgliedsstaaten – zentral bei einer Behörde. Laut EU-Bericht würden diese Behörden mehr nebeneinander her als miteinander arbeiten. „Dieser Missstand muss sich wieder ändern, damit unsere Wälder und die Menschen im ländlichen Raum geschützt werden.“

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