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Neue Düngegesetzgebung könnte ab Herbst gelten

Die Reform der Düngegesetzgebung ist seit dem heutigen Mittwoch eine Runde weiter. Gleichzeitig haben das Bundeskabinett die Düngeverordnung und der Agrarausschuss des Bundestages das Düngegesetz beschlossen. Dennoch herrscht bis zur endgültigen Verabschiedung im Bundesrat Ende März Misstrauen vor.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Reform der Düngegesetzgebung ist seit dem heutigen Mittwoch eine Runde weiter. Gleichzeitig haben das Bundeskabinett die Düngeverordnung und der Agrarausschuss des Bundestages das Düngegesetz beschlossen. Dennoch herrscht bis zur endgültigen Verabschiedung im Bundesrat Ende März Misstrauen vor.


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Die neuen Regeln für die Düngung könnten bereits zur Herbstbestellung 2017 gelten. Das Bundeskabinett hat heute die vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte Novelle der Düngeverordnung verabschiedet. Als Termin für die abschließende Bundesratsbefassung ist der 31. März vorgesehen. Das BMEL plant offiziell, dass die Düngeverordnung noch in diesem Jahr in Kraft treten wird. Dennoch herrscht unter allen politischen Beteiligten noch Misstrauen, ob es dazu kommt und der von Bund und Ländern im Januar geschlossene Kompromiss dazu hält.


Schmidt betont Planungssicherheit - Meyer verspricht keine weiteren Änderungen


Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) betonte zum Kabinettsbeschluss, dass die Neuregelung den Bauern Planungssicherheit bringe. Dabei gehe es nicht darum, Landwirtschaft zu verhindern, sondern unter strenger Beachtung des Schutzes von Natur und Wasser dies zu ermöglichen, so Schmidt. Niedersachsens Agrarminister Christian Meyer (Grüne) bekräftigte gegenüber top agrar, dass seitens der Länder keine weiteren Veränderungen an der Düngeverordnung geplant seien. Er bezeichnete den Kompromiss zur Düngerechtsnovelle als "ein erster Schritt". Die Umsetzung der Novelle müsse präzise kontrolliert werden, so Meyer.


Verschärfungen für die Ausbringung von Wirtschaftsdünger


Die Düngeverordnung sieht eine Reihe von Verschärfungen für die Ausbringung von Wirtschaftsdünger vor. Dazu gehören längere Sperrzeiten für die Aufbringung auf Acker- und Grünland und Einschränkungen der Düngung auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden. Ab dem Jahr 2020 gelten laut der neuen Düngeverordnung höhere Anforderungen an die Lagerkapazitäten für Gülle und Festmist sowie erhöhte Anforderungen an die Ausbringungstechnik. Kern der neuen Düngeverordnung ist außerdem die Einbeziehung von Gärresten aus Biogasanlagen in die Obergrenze von 170 kg Gesamtstickstoff je Hektar. Für Gebiete mit hoher Nitrat- oder Phosphatbelastung können die Länder zusätzliche Maßnahmen ergreifen. Dazu gehören eine Verkürzung der Einarbeitungszeit für Gülle von vier auf eine Stunde sowie längere Sperrfristen bis zu hin zu einem Verbot der Phosphatdüngung.


Stoffstrombilanz kommt für viehstarke Betriebe ab 2018


Gleichzeitig zum Kabinett hat der Agrarausschuss des Bundestages am Mittwoch die Reform des Düngegesetzes mit den Stimmen von Union und SPD, bei Enthaltung der Linken und Ablehnung der Grünen beschlossen. Das Düngegesetz soll am Donnerstagabend vom Plenum des Bundestages angenommen und dann bereits am 10. März vom Bundesrat abschließend beschlossen werden. Auch das Düngegesetz soll damit noch dieses Jahr in Kraft treten. Kern des Gesetzes ist die Einführung der Stoffstrombilanz, vormals Hoftorbilanz. Diese sollen Betriebe ab 2,5 GV/ha und mehr als 30 ha ab 2018 und für alle anderen Betriebe mit mehr als 20 ha ab 2023 anfertigen müssen. Dabei gibt es noch viele Unklarheiten, denn das Gesetz regelt zum Beispiel nicht, ob die Stoffstrombilanz für ein Wirtschaftsjahr oder für ein Kalenderjahr zu erstellen ist.


Verzögerungen für die Stoffstrombilanz rund um die Bundestagswahl absehbar


Für die Einführung der Stoffstrombilanz muss es daher noch eine Verordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums geben, die die Details regelt, etwa nach welchen Werten die Landwirte bei der Nährstoffbilanzierung vorgehen müssen. Ob diese noch in diesem Jahr fertig wird, ist offen. Das BMEL will noch im Frühling einen Entwurf dafür vorlegen. Allerdings müssen daran sowohl der Bundestag wie auch vom Bundesrat beteiligt werden. Das ist laut dem BMEL erst für die zweite Jahreshälfte vorgesehen. Auf Grund der Sommerpause und der Bundestagswahl Ende September ist damit unklar, ob das noch in dieser Wahlperiode etwas wird. Bis sich der neue Bundestag und die neue Bundesregierung konstituiert haben, bleibt wohlmöglich nach der Wahl auch nur noch sehr wenig Zeit bis zum vereinbarten Einstiegsdatum 1.1.2018.


Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat die konkreten Änderungen für die Landwirte durch die Reform von Düngeverordnung und Düngegesetz auf seiner Homepage zusammen gefasst.

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