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Akute Notsituation bei Güllelagerung: SH erlaubt provisorische Lager

Aufgrund der anhaltenden Niederschläge in den letzten Wochen steuern Landwirte in Schleswig-Holstein auf eine akute Entsorgungsnot bei der Gülle hin. Weil Äcker und Grünland seit Mitte Oktober nicht oder kaum befahrbar sind, konnten Gülle und Gärrückstände aus Biogasanlagen vor den Sperrzeiten nicht ausgebracht werden.

Lesezeit: 3 Minuten

Aufgrund der anhaltenden Niederschläge in den letzten Wochen und Monaten steuern Landwirte in Schleswig-Holstein auf eine akute Entsorgungsnot bei der Gülle hin. Weil Äcker und Grünland seit Mitte Oktober nicht oder kaum befahrbar sind, konnten Gülle und Gärrückstände aus Biogasanlagen vor den Sperrzeiten nicht ausgebracht werden. Die Lagerkapazitäten werden knapp.


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Landwirtschaftsminister Robert Habeck stellte dazu am Dienstag fest, dass man aktuell eine besondere Ausnahmesituation habe, die die Landwirte belastet und zu akuter Gefahr für die Umwelt werden kann, wenn Güllebehälter überlaufen. Um Abhilfe zu schaffen, dürften Bauern daher jetzt auf Antrag per Notfallgenehmigung provisorische Güllelager errichten.


„Dabei sind strenge Auflagen einzuhalten. Es muss sichergestellt sein, dass Grundwasser und Oberflächengewässer geschützt sind, unter anderem über Spezialfolien. Das hat oberste Priorität. Außerdem müssen die provisorischen Erdlager wieder zurückgebaut werden. Das Vorgehen muss mit den Unteren Wasserbehörden abgestimmt werden“, betonte der Minister. Wer eine solche Genehmigung erhält, müsse zudem im Laufe des Jahres nachweisen, dass seine Kapazitäten im kommenden Winter ausreichen werden.


Das Vorgehen wird in einem entsprechenden Erlass geregelt und in den kommenden Tagen ein entsprechendes Merkblatt mit Empfehlungen und Hinweisen für Landwirte veröffentlicht das Ministerium auf seiner Homepage.


Bei einer Besprechung zu dem Thema mit Vertretern der Bauernverbände und Wasserbehörden war man sich zudem einig, kurzfristig zu prüfen, ob und wo noch leerstehende Lagerbehälter beispielsweise auf ehemaligen oder benachbarten Betrieben vorhanden sind, die sich nutzen lassen. Außerdem prüft der Geschäftsführer des Lohnunternehmerverbandes Niels Schäfer, ob eine Lagerung von mehreren Tausend m3 Gülle in zwei großen Erdbecken in Brandenburg möglich ist.


Weitere Konsequenz sei, dass in den intensiven Tierhaltungs- und Biogasregionen Lagerkapazitäten für Gülle und Gärrückstände nachgerüstet werden müssten, betonte Habeck. „Neben einer besseren Verteilung sind vor allem längere Lagerkapazitäten – nämlich für neun statt für sechs Monate – unbedingt nötig. Diese Notwendigkeit hat der Bund aber bislang bei der Novellierung der Düngeverordnung ignoriert. Hier besteht dringender Nachholbedarf. Denn die Landwirtschaft steht vielleicht schneller als gedacht vor einem großen Anpassungsbedarf aufgrund des Klimawandels – unter anderem mit milderem Winter und häufigeren Extremwetterereignissen.“


„Wir bekämpfen damit in diesem Winter aber nur die Folge und nicht die Ursache eines grundlegenderen Problems: Die intensive Tierhaltung stößt vor allem auf dem Geestrücken an Grenzen. Wir haben dort zu viel Gülle und Gärrückstände auf zu wenig Fläche. Die Gülle, die jetzt anfällt, löst sich nicht in Luft auf, der Nährstoffüberschuss wird immer größer. Wir brauchen daher dringend eine Strategie, die den Landwirten gutes Einkommen sichert, ohne auf immer mehr Tiere und immer mehr Leistung zu setzen. Unsere Vorschläge haben wir wiederholt vorgetragen. Es liegt am Bund und an der EU, diese aufzugreifen“, so Habeck.

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