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Angstgetrieben und innovationsfeindlich

Laut dem gestrigen EuGH-Urteil fallen neue Züchtungsverfahren, wie z.B. CRISPR/Cas, künftig unter das Gentechnikrecht. Ein Kommentar von Dr. Schulze Pals.

Lesezeit: 3 Minuten

Ein Kommentar vom top agrar-Chefredakteur:


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In Deutschland und in anderen Regionen Europas verbrennt die Ernte unter der anhaltenden Gluthitze. Wenn die Klimaforscher Recht behalten, wird es solche Dürren demnächst häufiger geben. Nicht nur in traditionell dürregeplagten Regionen, auch bei uns wird der Ruf nach hitze- und trockenheitstoleranten Sorten deshalb immer lauter. In dieser Ausgangslage haben die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nichts Besseres zu tun, als den Pflanzenzüchtern und damit am Ende vor allem den Bauern das Leben noch schwerer zu machen.

 

Unabhängig von der Art der Veränderung stufen die Richter Pflanzen, die mithilfe der sogenannten neuen Züchtungsverfahren (z.B. Genschere CRISPR/Cas) entstanden sind, pauschal als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) ein. Damit unterliegen diese künftig den strengen Regulierungsanforderungen des Gentechnikrechts, auch wenn keine fremden Gene in das Genom der Pflanzen eingeschleust worden sind.

 

Das erschwert die Arbeit der oft mittelständisch organisierten Pflanzenzüchter enorm und ist in der Sache völlig überzogen, weil das gleiche Ergebnis auch über klassische Züchtungsmethoden entstehen könnte – nur nicht so zielgerichtet und effizient. Wer darin ein Risiko sieht, müsste auch diese Methoden unter das Gentechnikrecht stellen. Und die Richter setzen noch eins drauf, indem sie es den Mitgliedstaaten freistellen, auch seit Jahrzehnten anerkannte klassische Züchtungsverfahren (z.B. Röntgen- oder Neutronenstrahlen, Kälte- und Wärmeschocks) dem Gentechnikrecht zuzuordnen. Welch ein Irrsinn!

 

Völlig zu Recht kritisiert Stephanie Franck, die Vorsitzende des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP), dass der EuGH mit seinem Urteil die wissenschaftliche Bewertung der Experten europäischer und nationaler Behörden ignoriere. Diese empfehlen die über neue Züchtungsmethoden erzeugten Pflanzen nicht als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) einzustufen, weil sie sich eben nicht von klassisch gezüchteten unterscheiden. Konsequent wäre es gewesen, die GVO-Einstufung nur für Fälle vorzusehen, wenn über die neuen Züchtungsverfahren tatsächlich fremde Gene in Pflanzen gelangen.

 

Wie angstgetrieben und innovationsfeindlich die Luxemburger Entscheidung ist, zeigt die Tatsachse, dass selbst die Grünen im Zuge ihres neuen Parteiprogramms derzeit intensiv über eine offenere Haltung zur Grünen Gentechnik diskutieren. Die beiden Vorsitzenden Robert Habeck und Annalena Baerbock fordern von ihrer Partei, sich die Zukunftsprobleme anzuschauen und zu fragen, wie diese gelöst werden können. Dass dabei auch eingefahrene Positionen hinterfragt werden, schmeckt längst nicht allen in der Partei, ist aber vorbildlich und zukunftsweisend.

 

Die Folgen des Urteils sind klar: Die Abhängigkeit der Bauern von mächtigen Konzernen wie Bayer/Monsanto, BASF und Co. wird noch größer. Diese werden sich nicht scheuen, die neuen Züchtungsmethoden auch unter dem strengen Gentechnikrecht anzuwenden. Der Weg ist aufwendiger und teurer, aber auch lukrativ. Denn anders als bei klassisch gezüchteten Pflanzensorten können auf GVO-Sorten Patente angemeldet werden. Die mittelständischen Züchtungsunternehmen bleiben dann auf der Strecke. Das ist sicher kein Vorteil für die Landwirte.

 

Jetzt ist die Politik gefragt. Kommission, EU-Parlament und Mitgliedstaaten sollten möglichst schnell die EU-Freisetzungsrichtlinie von 2001 überarbeiten und neu definieren, was gentechnisch verändert ist und was nicht. In den vergangenen 17 Jahren hat es große Fortschritte gegeben – wissenschaftlich, technologisch und methodisch. Dies muss sich auch in einem modernen Gentechnikrecht niederschlagen.

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