Das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) hat auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zwei befristete Notfallzulassungen für das Pflanzenschutzmittel Movento 100 SC (Wirkstoff: Spirotetramat) erlassen.
Eine der Notfallzulassungen für Movento 100 SC gilt für die Anwendung gegen Apfelblattläuse an Äpfeln im Zeitraum zwischen dem 25. April und dem 22. August 2017, informiert die QS GmbH. Ferner erhielt das Insektizid eine Notfallzulassung für die Bekämpfung des Birnenblattsaugers an Birnen. Hier ist die Anwendung im Zeitraum vom 1. Mai bis zum 28. August 2017 zugelassen.
Eine Übersicht mit allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.