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Auch Sachsen gibt Vorrangflächen zur Nutzung frei

Wegen der Trockenheit können jetzt auch in Sachsen die ökologischen Vorrangflächen für die Futtergewinnung genutzt werden. Das Agrarministerium in Dresden bietet außerdem Krisenhilfen für hohe Dürreschäden an. Ähnliches hatten bereits Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg verabschiedet.

Lesezeit: 2 Minuten

Wegen der Trockenheit können jetzt auch in Sachsen die ökologischen Vorrangflächen für die Futtergewinnung genutzt werden. Das Agrarministerium in Dresden bietet außerdem Krisenhilfen für hohe Dürreschäden an. Ähnliches hatten bereits Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg verabschiedet.


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Angesichts der anhaltenden Trockenheit erhalten Sachsens Landwirte die Möglichkeit, als ökologische Vorrangflächen ausgewiesene Brachen ab 1. Juli 2018 zur Futtergewinnung oder direkten Beweidung mit Tieren zu nutzen. Eine entsprechende Ausnahmeregelung hat das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft in Dresden auf den Weg gebracht. Vor der Nutzung müssen sich betroffene Landwirte bei dem örtlich zuständigen Förder- und Fachbildungszentrum (FBZ) bzw. der örtlich zuständigen Informations- und Servicestelle (ISS) des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) melden. Dort erhalten sie das Anzeigeformular und weitere Informationen zum Verfahren. Das ist laut dem Agrarministerium ab sofort möglich.


„Die Maßnahmen sind geboten, denn seit Anfang April sind Niederschläge außergewöhnlich lange ganz ausgeblieben oder nur in außergewöhnlich geringer Menge gefallen. Betroffen sind dabei nicht nur Gebiete, die üblicherweise besonders unter Trockenperioden leiden, sondern Regionen im gesamten Freistaat“, sagte Sachsens Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt zur Begründung.


Weitere Hilfen für landwirtschaftliche Betriebe, die infolge der anhaltenden Trockenheit in Existenznot geraten, stehen mit der Förderrichtlinie „Krisen und Notstände“ zur Verfügung. Wenn die gesamtbetrieblichen Umsatzerlöse im Schadjahr die durchschnittlichen Umsatzerlöse der vergangenen drei Jahre um mehr als 30 Prozent unterschreiten, kann der entstandene finanzielle Schaden durch einen Zuschuss bis zu 80 Prozent ausgeglichen werden, der nicht zurückgezahlt werden muss. Für diese Hilfen ist die Bewilligungsstelle des LfULG in Dresden-Klotzsche Ansprechpartner, teilt das Agrarministerium am Freitag mit.


Mecklenburg-Vorpommern hatte die Freigabe der ökologischen Vorrangflächen für die Futternutzung ab Juli schon am Dienstag dieser Woche verkündet. Auch in Brandenburg gibt es diese Regelung bereits. Im Nordosten wird wegen der anhaltenden Trockenheit seit April mit Ertragseinbußen bei Getreide von 30 bis 50 Prozent gerechnet. Auf besonders trockenen Standorten gibt es Totalausfälle, so dass die Ernte bereits als Ganzpflanzensilage für die Biogasanlage gehäckselt wurde.

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